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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-06-02

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-02

Wortprotokoll

Der Entwurf des neuen Transplantationsgesetzes setzt den Verfassungsartikel von 1999 in meinen Augen zwar sehr, sehr detailliert, aber im Grundsatz gut um. Dieser Verfassungsartikel - so meine ich im Gegensatz zu Kollega Schmid - gibt dem Bundesrat auch die nötigen Kompetenzen. Ich lese hier: "Der Bund erlässt Vorschriften auf dem Gebiet der Transplantation von Organen, Geweben und Zellen." (Art. 119a BV) Und dann steht noch, wofür er dabei sorgt. Das ist eine umfassende Kompetenz; sie kann gar nicht umfassender formuliert werden. Ich war 1999 bzw. vorher noch nicht hier im Rat, aber so umfassend ist nun eben die Kompetenz des Bundes. Die Kantone haben damals im Bereich der Transplantation zugestimmt. Das muss man schon sehen.

Worum geht es? Im Kern geht es bei der Umsetzung dieses Verfassungsartikels insbesondere um die Ausebnung der Interessenkonflikte betreffend Persönlichkeitsrechte und Gesundheit. Ich meine, das ist geglückt. Ich will hier nicht weiter ausholen. Wir haben es von den Vorrednerinnen und Vorrednern gehört, ich will es nicht wiederholen. Hingegen erlaube ich mir im Rahmen des Eintretens zwei Bemerkungen, die zwar eigentlich, so könnte man meinen, Nebenbereiche oder Nebeneffekte betreffen mögen, die mir aber wesentlicher erscheinen und die eben mit dem Rückweisungsantrag in Zusammenhang stehen.

1. Auch ich meine, dass die Gesetzesvorlage einen restriktiven Zug hat und einem Hang zu Bürokratismus nachgibt. Dies gilt für die Organentnahme und daneben vor allem auch für die Transplantation von Geweben und Zellen. In der Kommission ist uns hiezu gesagt worden, der eher restriktive Grundton sei das Resultat der vorherrschenden Meinung, man könne der Transplantationsmedizin in der Schweiz am besten helfen, wenn man Rechtssicherheit schaffe bezüglich einer gesamtschweizerischen Einheitlichkeit der Bestimmungen und des Vollzugs. Dies betreffe vor allem die Organspende und die Organzuordnung. Man sei vom Gedanken ausgegangen, dass klare, allenfalls auch restriktive Regelungen die Spendefreudigkeit am ehesten fördern.

Bei den Geweben und Zellen sei relativ restriktiv vorgegangen worden, weil hier bezüglich Public Health die Risiken - falls denn überhaupt welche bestünden - grösser seien als [PAGE 181] bei der Organtransplantation. Gewebe und Zellen würden sehr viel häufiger transplantiert, weshalb sich die Risiken - so diese quantitative Betrachtungsweise - addierten. Hinzu kämen die ganzen Lagerungsprozesse zwischen Entnahme und Einpflanzung. Hier könnten sich relativ viele Fehler einschleichen.

So weit, so gut. Man kann zwar so argumentieren; dennoch bin auch ich der Auffassung, dass solche Überlegungen und dann überreglementierte Prozesse kaum zu mehr Sicherheit, wohl aber zu mehr Papier und zu mehr Kosten führen. Ob diese Kosten allerdings bei den Kantonen oder beim Bund entstehen, Kollege Jenny, das ist dann "Hans was Heiri". Da muss ich übrigens korrigieren: Es gibt Kantone, die ihr Gesundheitswesen mit tiefen Kosten gut in Ordnung halten. Es gibt auch Kantone, welche einige ihrer Spitäler schliessen - ich kann das aus eigener Erfahrung sagen -, ohne an Leib und Seele Schaden zu nehmen. Das kann aber schlussendlich nicht die Entschuldigung dafür sein, dass der Bund überproportional aufbaut. 19,5 Stellen sind auch für mich klar zu viel. Allerdings frage ich mich: Ändern wir hierbei etwas mit diesem Gesetz, wenn es enger oder weniger eng "gestrickt" wird? Schauen Sie die Entwicklung beim BAG an: Da ist jetzt seit Jahren personell aufgestockt worden, und eigentlich geht es umgekehrt: Die personelle Aufstockung führt dazu, dass nachher mehr und längere Erlasse produziert werden. Das sei am Rande gesagt.

Wenn schon, müssen wir also dort vorne anfangen und müssen die Ausgaben dort senken. Genau das haben wir mit dem Entlastungsprogramm getan. Sie wissen es: Wir haben dort auch ganz klar die Kürzung von Stellen ins Auge gefasst. Das ist der richtige Weg, aber nicht eine Rückweisung und eine Amputierung des Gesetzes. Bürokratie muss bekämpft werden; das ist richtig. Bürokratie ist ja auch ein Weg, um auf eigenes Denken zu verzichten, und gerade dies wollen wir im Medizinbereich nun wirklich nicht.

Aber nochmals: Ist das ein Grund zur Rückweisung? Ich meine nicht, weil das Grundkonzept des Gesetzes stimmt. Gerade weil wir aber in diesem Bereich keine Bürokratisierung wollen, bitte ich den Bundesrat darum, hier in der weiteren Praxis Zurückhaltung zu üben; es geht um die Praxis.

Der Bund erhält mit dem Gesetz die Kompetenz, die Bestimmungen über die Organtransplantation auch auf die Transplantation von Geweben und Zellen auszudehnen. Hier sind nun aber auch wesentlich einfachere Abläufe machbar. Ich bitte darum, nach solchen zu suchen und von Überreglementierungen abzusehen. Viel haben wir hiezu in der Kommission - wir haben das in der Kommission auch angesprochen - noch nicht vernommen. Das Feld ist also noch weit offen; es soll nun nicht noch dichter bepflanzt werden. Aber noch einmal: Führt das zu einer Rückweisung? Ich meine nicht; es geht um die kommende Praxis.

2. Zur neuen Kompetenz des Bundesrates, die Zahl der Transplantationszentren zu limitieren: An sich bringt dies durchaus einen Einbruch in die Zuständigkeiten der Kantone im Gesundheitswesen. Darauf hat Herr Schmid zu Recht hingewiesen. Aber dieser Einbruch ist mit der Bundesverfassungsänderung bereits erfolgt. Hier wird nur noch umgesetzt. Trotzdem soll der Bund bei den Begrenzungen behutsam vorgehen. Ich bin überzeugt, dass er dies auch so halten wird, und ich stelle fest, dass allein schon die Gesetzesvorlage des Bundesrates Wirkung gezeigt hat. Die Kantone, das müssen wir auch sehen, haben der Vorlage dieses Transplantationsgesetzes zugestimmt. Sie haben zugestimmt und sind nun bereits daran, sie auch umzusetzen, und ich darf hier aus dem Jahresbericht 2003 der SDK, die heute Gesundheitsdirektorenkonferenz heisst, gerne zitieren. Ich lese da: "Die Vorsteherin und die Vorsteher der Gesundheitsdepartemente der Standortkantone eines Universitätsspitals begrüssten in einer gemeinsam unterzeichneten Erklärung, dass sich alle fünf Schweizer Universitätszentren auf eine gesamtschweizerische Tätigkeitsliste im Bereich der Transplantationsmedizin einigen konnten. Der Vorschlag sieht vor, in einer ersten Etappe für jedes Transplantationsgebiet je ein koordinierendes Zentrum zu bezeichnen und eine Struktur für die Verbesserung der Zusammenarbeit in den betreffenden Netzwerken aufzubauen. Die Unterzeichnenden forderten die Universitätszentren jedoch auf, die Konkretisierungsarbeiten auf dieser Grundlage weiter voranzutreiben. Bis Ende 2004 soll ein Planungsbericht zur Transplantationsmedizin zuhanden der interkantonalen Kommission 'Konzentration der hoch spezialisierten Medizin' verfasst werden."

Ich freue mich über diese Absichtserklärung; genau in diese Richtung muss der Weg ganz generell gehen. Die Koordination der hoch spezialisierten Medizin durch die Kantone muss nun energisch angegangen werden. Wir haben übrigens auch mit der erheblich erklärten Motion unseres Kollegen Frick zum KVG diesen Weg aufgezeigt. Ich bitte darum, mit der nun wieder anlaufenden KVG-Revision die Umsetzung der Motion neu aufzugreifen. Aber die Kantone brauchen hier - leider, füge ich bei - erfahrungsgemäss von Bundesseite her einen gewissen Rückenwind, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Koordination nicht auf die Universitätsspital-Kantone beschränkt und von ihnen monopolisiert werden darf. Genau diesen Rückenwind bringt aber auch das Transplantationsgesetz mit sich; es bringt in dieser Frage eine Lösung.

Ich sage es noch einmal: Die Kantone stimmen hier zu, sie wollen nicht 26 Transplantationserlasse - einerseits für Kantone, die teilweise sehr stark mit der Frage befasst sind, während andere kaum Erfahrungen damit haben, mindestens nicht im Bereich der Organe; bei Geweben und Zellen sind sie aber sehr wohl auch betroffen. Das Transplantationsgesetz zeigt hier einen Weg, im Einverständnis mit den Kantonen.

Ich bitte Sie deshalb um Eintreten, und ich bitte Sie darum, von einer Rückweisung abzusehen.