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Heberlein Trix · Ständerat · 2004-06-02

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-02

Wortprotokoll

Ich möchte die Ausführungen, die unsere Präsidentin gemacht hat, nochmals unterstützen. Denn die Definition der nächsten Angehörigen in der Verordnung ist sehr heikel. Es darf sich wirklich nicht nur um die Verwandten handeln, sondern es muss sich auch um bekannte, nahe stehende Personen handeln. Dies kann nicht im Sinne des Zivilgesetzbuches definiert werden. Es kann aber auch nicht einfach im Sinne einer Aufzählung eng umschrieben werden. Hier harrt dem Verordnungsentwurf noch eine grössere Aufgabe.

Ich möchte alle dazu ermuntern, sich vorher zu entscheiden, mit ihren Angehörigen darüber zu sprechen, was nach ihrem Tod geschehen soll; das ist wirklich am besten. Denn wie die Präsidentin auch gesagt hat, ist es in einer solchen Situation äusserst heikel, mit den Angehörigen der Verstorbenen in den Spitälern darüber zu sprechen.

Das Ausfüllen eines Ausweises hat Testamentscharakter, geht also allen anderen Willenserklärungen vor. Auch in denjenigen Kantonen, in denen heute die Widerspruchslösung rechtlich Gültigkeit hat, wird heute bereits die erweiterte Zustimmungslösung als allseits akzeptierte Regelung praktiziert. Denn wir können uns alle schlecht vorstellen, dass gegen den Widerspruch der Angehörigen Organe entnommen werden, wenn keine Willensäusserung der verstorbenen Person vorhanden ist.

Aber wir müssen uns bewusst sein, dass es eine Einschränkung ist. Nicht umsonst haben Spanien oder Österreich sehr viel höhere Spenderzahlen. Die Diskussion über die Widerspruchslösung war auch im Publiforum nicht unumstritten. Auch alle Transplantationsorganisationen wollten sich eigentlich für die Widerspruchslösung aussprechen. Aber im heutigen Gesundheitssystem, auch bei der heutigen [PAGE 189] Werteauffassung der Bevölkerung, ist sie meiner Meinung nach nicht praktikabel.