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Heberlein Trix · Ständerat · 2004-06-02

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-02

Wortprotokoll

Die zunehmenden Lebendspenden beziehungsweise der Mangel an Organen haben dazu geführt, dass im vergangenen Jahr mehr Lebendspenden als Totenspenden zur Verfügung standen. Dass sich Lebendspender einerseits versicherungs- und arbeitsrechtlich, andererseits punkto Informationen in einer schwierigen Situation befinden, ist unbestritten. Daher hat sich unterdessen auch eine Organisation unter der Leitung von Herrn Professor Thiel zusammengeschlossen, welche sich dieser Probleme annehmen muss. Es gibt verschiedenste Vorbehalte, beispielsweise seitens des Arbeitgebers, aber auch seitens der Krankenkassen, welche Lebendspender nicht mehr in eine Zusatzversicherung aufnehmen, wenn sie wissen, dass eine Organspende gemacht wurde usw.

Diese ganzen Fragen können aber nicht hier im Rahmen der KVG-Regelung, wie sie im Nationalrat hineinkam, sondern sie müssen in separaten Versicherungsregelungen gelöst werden, wie sie Artikel 14 vorsieht. Dass die Lebendspende immer mehr zur anerkannten Praxis wird - auch die Lebendleberspende im Sinne der Übernahme durch die Leistungskommission -, möchte ich hier betonen. Die Regelung in Artikel 14, dass der Bundesrat festlegen kann, "welche anderen therapeutischen Methoden für die Empfängerinnen oder Empfänger keinen vergleichbaren Nutzen haben", ist eine der Bestimmungen, die von Carlo Schmid erwähnt wurden. Wir müssen uns darüber im Klaren sein. Denn der Bundesrat kann diese medizinischen Richtlinien sicher nicht festlegen; er kann das allenfalls in einer Verordnung umschreiben. Aber die Transplantation wird erst als letzte Massnahme durchgeführt, dafür sorgt nur schon der Mangel an Organen.

Ich bin damit einverstanden, dass wir Artikel 13a streichen. Aber es müssen dann via Artikel 14a und in den Ausführungsbestimmungen Lösungen gefunden werden, damit alle Probleme, die sich heute bei Lebendspenden ergeben, gelöst werden können. Nur ein Beispiel: Für Lebendspender braucht es zahlreiche Abklärungen, bevor eine Lebendspende vorgenommen werden kann. Keine Krankenkasse, keine Versicherung übernimmt diese Leistungen. Der Lebendspender muss schon äusserst motiviert sein, dies zu machen. Bei einer so genannten ungerichteten Spende, also wenn es nicht um eine Spende für Verwandte geht, welche ja hier im Gesetz neu zugelassen wird, muss diese Motivation schon äusserst gross sein, damit man derartige Kosten auf sich nimmt, bevor man weiss, ob die Organe wirklich gespendet werden können. Erst nach der Transplantation wird die Krankenkasse sämtliche dieser Leistungen übernehmen, welche man vorbezahlen musste.