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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2004-09-28

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-28

Wortprotokoll

Es geht auf das Ende dieser eigentlich doch langen Beratung zu. Einen gewichtigen Schwerpunkt gibt es noch zu behandeln, die Einführung von Grundlagen für eine Akkreditierung und Qualitätssicherung an den Fachhochschulen, was unsere Kommission grundsätzlich sehr begrüsst.

Bis anhin und auch weiterhin, bis zu einer allfälligen Übertragung an Dritte, wurde bzw. wird diese Aufgabe durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wahrgenommen. Ich verweise dabei auf die bereits mehrmals erwähnte Swiss Peer Review 2001-2003. Diese Qualitätsüberprüfung wurde von der Eidgenössischen Fachhochschulkommission fachlich begleitet. Sie erfolgte nach einem standardisierten, international anerkannten Verfahren. Das ist ein Verfahren, welches inhaltlich übrigens durchaus einer Akkreditierung gleichgesetzt werden kann.

Teils kontrovers diskutiert wurde in unserer Kommission die Frage, wer künftig für die Akkreditierung verantwortlich sein sollte und in welchem Ausmass die Kantone mit einzubeziehen seien. Im Gegensatz zum Ständerat wünscht unsere Kommission, dass diesbezüglich klare Leitplanken gesetzt werden. Gleichzeitig lassen unsere Vorgaben dennoch genügend Spielraum, um nationale und internationale Standards zu erfüllen und gleichzeitig die schweizerischen Besonderheiten zu berücksichtigen.

Zuerst zur grundlegenden Frage, warum überhaupt die Akkreditierung mit der vorliegenden Gesetzesrevision auch formell eingeführt werden soll: Das Umfeld der Fachhochschulen verändert sich ständig. Wir haben das heute mehrfach gehört. Es ist als immer stärker und sehr wettbewerbsorientiert zu bezeichnen. Für die nationale und internationale Akzeptanz der Abschlüsse ist darum die formelle Verankerung der Akkreditierung von grosser Bedeutung. Ausserdem trägt sie den Beschlüssen der zweiten Bologna-Nachfolgekonferenz vom letzten Jahr Rechnung. Diese verlangt nämlich die Schaffung von Akkreditierungsstrukturen an den Hochschulen.

Wenn Sie Absatz 3 von Artikel 17a betrachten, dann sehen Sie, dass die Kommission die Zuständigkeit für die Übertragung der Akkreditierung an Dritte dem Bund überlassen will, anstatt die Kantone mit einzubeziehen. Die Kommission hat sich nach langen Diskussionen und nach Prüfung von etlichen Modellen auf einen Kompromiss geeinigt: Die eigentliche Akkreditierung soll in der Hand des Departementes bleiben, währenddem die Prüfung der Akkreditierungsgesuche von Dritten übernommen werden kann. Mit diesem Kompromiss schlägt die Kommission zwei Fliegen auf einen Streich. Einerseits anerkennt man mit dieser Regelung, dass der Wettbewerb und die internationale Vergleichbarkeit eben für eine gewisse Offenheit gegenüber ausländischen Stellen sprechen. Andererseits kann jedoch auch die Steuerung der Fachhochschulen durch den Bund gesichert werden. Das ist hinsichtlich der Besonderheit unseres dualen Bildungssystems in der Schweiz eben doch wesentlich.

In Bezug auf Absatz 3 wird der Kompromiss der Kommissionsmehrheit sehr breit getragen. Nur eine kleine Minderheit - die Minderheit I - will die Akkreditierung Dritten überlassen. Das ist eine Regelung, die zur heutigen Zeit nicht denkbar oder zumindest sehr schwierig ist, da die Strukturen und die Organisationen - die [PAGE 1453] Akkreditierungsagenturen - weder national noch international vorhanden sind, um die Akkreditierung sicherzustellen. Es wurde von Frau Häberli-Koller bereits gesagt: In Zukunft kann man dieses Modell wieder prüfen, und in Zukunft wird es vielleicht auch eher Sinn machen. Im Moment sind die Rahmenbedingungen dafür aber nicht gegeben, und darum sind wir klar der Meinung, dass die Minderheit I abgelehnt werden soll.

Zusammengefasst: Die Einführung der Akkreditierung von Schulen und Studiengängen im Fachhochschulbereich ist das erklärte Ziel dieses Artikels. Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Regelung, wonach das Departement akkreditiert, die Prüfung der Akkreditierung Dritten übertragen werden kann - auch wenn die Akkreditierung grundsätzlich beim Departement bleibt - und in begründeten Fällen auch die Akkreditierung selbst Dritten übertragen werden kann. Im Unterschied zur Regelung des Ständerates werden die Kantone in unserer Version nicht in den Prozess mit einbezogen.

Die Kosten werden prinzipiell durch den Bund getragen; die Träger kommen nur dann für die Kosten auf, wenn die Akkreditierung auf Gesuch hin durch Dritte erfolgt. Die Minderheit II (Sadis) weicht hier punkto Subventionierung vom Antrag der Mehrheit ab. Sie verlangt ein grösseres finanzielles Engagement des Bundes. Dieser soll mindestens und nicht höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten bei einer Akkreditierung durch Dritte übernehmen. Wir sind nicht dieser Meinung, wir möchten bei der Variante der Mehrheit bleiben.

Wir fordern Sie auf, bei diesen beiden Anträgen die Mehrheit zu unterstützen.