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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2004-09-28

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-28

Wortprotokoll

Der Startschuss für die Fachhochschulen, wie wir sie heute kennen, fiel am 1. Oktober 1996, nämlich mit dem Inkrafttreten des Fachhochschulgesetzes. Aus den früheren - etwa sechzig - Höheren Technischen Lehranstalten, den HTL, den Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen, den HWV, und den Höheren Fachschulen für Gestaltung, den HFG, haben sich in relativ kurzer Zeit sieben regionale Fachhochschulen herausgebildet. Der Bundesrat hatte diese sieben Fachhochschulen 1998 befristet bis Ende 2003 genehmigt. Ende des letzten Jahres vermochte er dann diese Schulen unbefristet zu bewilligen - ein untrügliches Zeichen dafür, dass die Aufbauphase zwischen 1998 und 2003 erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Diese Phase hat ihre Spuren hinterlassen, und sie muss sicherlich auch als teilweise sehr schmerzhaft bezeichnet werden. Die Führungs- und die Organisationsstrukturen wurden ebenso überprüft und angepasst wie die Studiengänge selber.

Das entspricht den Vorgaben des Bundesrates, welcher für diese Aufbauphase elf Ziele formulierte, die als Auflage für eine unbefristete Genehmigung Ende 2003 zu verstehen waren. Es galt insbesondere, strukturellen Vorgaben zu genügen, d. h., Qualitätsmanagement und Führungsinstrumente einzuführen. Es galt, mittels einer Peer Review die Qualität der Studiengänge zu überprüfen sowie eine harmonisierte Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Letzteres ist nötig, weil die Bundesbeiträge an die Fachhochschulen in den Bereichen Diplomstudium, Nachdiplomstudium sowie angewandte Forschung und Entwicklung leistungsorientiert ausgerichtet werden, dies in Gegensatz zu früher, also vor Inkrafttreten des Fachhochschulgesetzes, als die Subventionen noch aufwandorientiert flossen.

Auch wenn nicht alle elf gesetzten Ziele an allen Schulen zu 100 Prozent erreicht werden konnten, so ist das Resultat der Aufbauphase doch wie gesagt als erfolgreich und als erfreulich zu bewerten. Die Fachhochschulen haben sich in der Zwischenzeit als wichtiger dritter Pfeiler nebst Universitäten und ETH in unserer Bildungslandschaft etabliert. Sie übernehmen dank dem Zusammenspiel von Lehre einerseits und angewandter Forschung andererseits eine Scharnierfunktion zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, wobei innerhalb der Wirtschaft insbesondere die KMU enorm von der Qualität der Berufsbildung profitieren.

Der Berufsbildungsweg ist als gleichwertig, aber andersartig - Sie werden diese Ausdrucksweise heute Morgen noch ein paar Mal hören - zu werten. Diese Ausdrucksweise "gleichwertig, aber andersartig" begleitete uns Kommissionsmitglieder durch die ganze Beratung hindurch. Sie bringt den Willen zum Ausdruck, das duale Bildungssystem in der Schweiz - und damit eben auch die Berufsbildung - nicht etwa zu schwächen, sondern, ganz im Gegenteil, zu stärken und darum Mittel und Wege zu suchen, welche auch praxisbezogene Leistungen angemessen honorieren und belohnen.

Zusammengefasst besteht die Leistung der Fachhochschulen in ihrem Beitrag erstens an die Innovation und die Innovationsförderung, zweitens an den Wissenstransfer und den Brückenbau zwischen Praxis und Theorie sowie drittens an den Austausch zwischen Gesellschaft und Wirtschaft.

Verschiedene Entwicklungen und Veränderungen im Umfeld der Fachhochschulen machen heute eine Teilrevision des Fachhochschulgesetzes nötig. Als Erstes ist auf die Integration der Fachbereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst hinzuweisen. Ich nenne diese in der Folge die GSK-Bereiche. Auf diese Bereiche haben sich die Zuständigkeiten und Kompetenzen des Bundes mit der revidierten Bundesverfassung von 1999 erweitert. Als Folge dieser neuen Verfassungsgrundlage wurden dann die GSK-Bereiche ins Berufsbildungsgesetz integriert. Dieser Schritt drängt sich jetzt auch hier in der Fachhochschulgesetzgebung auf. Ich erinnere Sie daran, dass wir im Rahmen der Beratung der BFT-Vorlage letztes Jahr die Integration der GSK-Bereiche nicht nur mit Nachdruck forderten, sondern sie eigentlich auch erst möglich machten, indem wir nämlich eine Aufstockung der Mittel dafür beantragten und durchbrachten: eine Aufstockung der für die Integration der GSK-Bereiche vorgesehenen Mittel von 40 auf 80 Millionen Franken. Das ist eine Aufstockung, das sind Beträge, die wir andernorts in der BFT-Vorlage einsparten, also kompensierten.

Heute ist klarer denn je, wie wichtig dieses Zeichen damals war, gerade auch gegenüber den Kantonen, den Trägern der Fachhochschulen, welche sich in der Vernehmlassung aufgrund fehlender Mittel für die Integration der GSK-Bereiche gegen diese Vorlage gewehrt hatten. Nach der Finanzaufstockung durch das Parlament im Rahmen der BFT-Debatte gaben die Kantone ihren Widerstand auf, und hier stehen wir heute und beraten die Teilrevision.

Für die Kommission kommt ein Subventionsvorbehalt, wie ihn der Bundesrat in den Übergangsbestimmungen ursprünglich vorsah, nicht infrage. Wir schliessen uns unter anderem darum dem Ständerat an, weil wir die Kantone nicht mehr weiteren Unsicherheiten aussetzen und die Integration der GSK-Bereiche jetzt sauber vollziehen wollen. Neu integriert werden im Detail die Bereiche Gesundheit, soziale Arbeit, Musik, Theater und andere Künste, die angewandte Psychologie und die angewandte Linguistik.

Zum zweiten Schwerpunkt der Vorlage: Nicht nur die innenpolitischen Voraussetzungen haben sich im Laufe der Jahre geändert, nein, auch um die Schweiz herum ist die Hochschullandschaft in Bewegung geraten, namentlich aufgrund der uns allen bekannten Bologna-Deklaration, welche die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes zum Ziel hat und die 1999 von 29 Staaten unterzeichnet wurde. Heute sind es bereits knapp 40 Unterzeichnende, zu denen auch die Schweiz gehört. Das sind 40 Staaten, die beabsichtigen, das zweistufige Ausbildungsmodell - einerseits mit dem Bachelor-Abschluss und andererseits mit dem Master-Abschluss - einzuführen. An den Fachhochschulen sollen im Wintersemester 2005/06 die ersten Bachelor-Studiengänge starten. Die Richtlinien für die diesbezügliche Umsetzung hat der Fachhochschulrat der EDK Ende 2002 verabschiedet, natürlich vorbehältlich der Bestimmungen des Bundesrechtes für jene Fachbereiche, die unter Bundeskompetenz stehen.

Die Universitäten und die ETH haben die nötigen Grundlagen für den Wechsel zu Bologna-Abschlüssen bereits geschaffen und die Einführungen zum Teil bereits vollzogen. In Bezug auf die ETH haben wir diese Änderung ja im letzten Jahr hier drin beschlossen. Übrigens werden die Bachelor- und die Master-Studiengänge an den Fachhochschulen nicht wie an den Unis und den ETH gemeinsam, also [PAGE 1427] parallel, sondern gestaffelt eingeführt. Das macht angesichts der Lehrplanerstellung, die notwendig ist, auch Sinn.

Obwohl in der Kommission kritisch bemerkt wurde, dass das Parlament nie offiziell über die Einführung des Bologna-Systems diskutieren und befinden konnte, sehen wir in der Form folgende Vorteile: die Anerkennung unserer Abschlüsse im nationalen und internationalen Kontext und eine mögliche Verbesserung der Mobilität, sowohl der Studierenden als auch der Dozierenden. Die Bologna-Reform stellt an die einzuführenden Studiengänge übrigens bestimmte Anforderungen. Damit diese Anforderungen erfüllt und die Bachelor-Studiengänge einheitlich konzipiert werden, begleiten der Bund und die Träger der Fachhochschulen deren Einführung.

Der dritte Schwerpunkt der Vorlage umfasst die Schaffung der Grundlagen für ein Akkreditierungs- und ein Qualitätssicherungssystem, auf welche wir bei den Artikeln 16 und 17 noch vertieft zu sprechen kommen. Als kurze Vorbemerkung hier nur so viel: Dieser Schwerpunkt der Vorlage wird verschiedenen Entwicklungen gerecht. Erstens wächst die Bedeutung der Qualitätssicherung und der Akkreditierung im Bildungsbereich; das zeigen auch die diesbezüglichen Entwicklungen an den Universitäten. Zweitens entspricht dies der Forderung nach starken und sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext wettbewerbsorientierten Hochschulen. Drittens trägt die Einführung eines Akkreditierungs- bzw. Qualitätssicherungssystems den Beschlüssen der zweiten Bologna-Nachfolgekonferenz Rechnung. Diese fand im letzten Jahr in Berlin statt.

Der vierte und letzte Schwerpunkt dieser Teilrevision ist das Ziel einer besseren Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Trägern der Fachhochschulen. Diese Entflechtung der Aufgaben erhöht die Transparenz. Sie entspricht des Weiteren auch der Absicht, jetzt - also nach Abschluss der Aufbauphase - die Regelungsdichte abzubauen und mehr Raum für die Autonomie der Schulen zu lassen. Auf diesen Schwerpunkt der Vorlage werde ich bei Artikel 16 nochmals zu sprechen kommen. Dort besteht eine Differenz zum Ständerat, und dieser Artikel ist auch ein gutes Beispiel für die geplante Aufgabenentflechtung und Verstärkung der Autonomie der Schulen.

Nebst den vier genannten Schwerpunkten werden uns in der folgenden Debatte vor allem die Zulassungsbestimmungen beschäftigen. Es ist das erklärte Ziel des Bundesrates, die Berufsmaturität zu stärken und den Zugang aus der gymnasialen Maturität hinaus sinnvoll zu regeln. Die Kommission unterstützt dieses Ziel, und sie ist sich auch der Tragweite von Artikel 5, der diesbezüglich relevant ist, äusserst bewusst.

Mit der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes setzt der Bund ein deutliches Signal für die positive Weiterentwicklung der Fachhochschulen. Das ist eine Entwicklung, die notwendig ist, gerade auch in Anbetracht der stets steigenden Studierendenzahlen an den Fachhochschulen: Im Jahr 2000 zählte man noch knapp 22 000 Diplomstudierende, im Wintersemester 2002/03 waren es bereits knapp 35 000. Das entspricht einer Zunahme von mehr als 50 Prozent. Gemäss den Prognosen des Bundesamtes für Statistik ist im Jahr 2012 mit über 43 000 Studierenden an den Fachhochschulen zu rechnen, wovon die Frauen etwa 40 Prozent ausmachen werden. Für die Frauen ist insbesondere die Integration der GSK-Bereiche ein sehr wichtiger und positiver Schritt, sind doch in diesen Bereichen sehr viele Frauen engagiert.

In zehn Jahren werden die Fachhochschulen also knapp einen Drittel aller Hochschulabschlüsse vergeben, wobei im Wirtschaftsbereich sogar davon auszugehen ist, dass bereits in drei Jahren mehr junge Leute an den Fachhochschulen eingeschrieben sein werden als an den Universitäten.

Wir befinden jetzt also über Eintreten auf eine Vorlage, welche für den Arbeits-, aber auch den Denkplatz Schweiz von grosser Bedeutung ist.