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Widmer Hans · Nationalrat · 2004-09-28

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-28

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit und damit auch den Entscheid des Ständerates. Die Absätze 1 bis 4 von Artikel 3 beschreiben die Aufgaben der Fachhochschulen, indem sie ihre einzelnen Teilaufgaben benennen. Absatz 5 beschreibt dann Ziele, welche bei der Erfüllung dieser Teilaufgaben immer auch gleichzeitig mit zu verfolgen sind. Der Bundesrat nannte hier die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Beseitigung von Benachteiligungen für Behinderte. Der Ständerat hat dem - völlig zu Recht - noch die Nachhaltigkeit hinzugefügt.

Diese Querschnittaufgaben, welche bei allen Tätigkeiten der Fachhochschulen eine Rolle zu spielen haben, gehören unserer Auffassung nach zwingend auch ins Gesetz. Sie sind natürlich schon in der Verfassung verankert. Ich erinnere an die Nachhaltigkeit in Artikel 2 der Bundesverfassung, an die Geschlechterfrage, Artikel 8, und auch an die Thematik der Behinderten (Art. 8). Wenn nun aber der Rat der Minderheit folgen würde, brächte er zum Ausdruck, dass diese Verfassungsziele zwar existieren, aber nicht ganz speziell als Querschnittaufgaben im Bereich der Fachhochschulen gelten sollen. Das wollen wir natürlich nicht; wir wollen in diesem sehr wichtigen Gesetz die Ziele der Verfassung umsetzen, realisieren, konkretisieren. Der Streichungsantrag ist deswegen schon aus verfassungspolitischen Überlegungen abzulehnen.

Aber auch sachpolitisch macht es wenig Sinn, wenn wir dem Streichungsantrag folgen. Gerade wenn wir an die Gleichstellung denken, müssen wir feststellen, dass es in unserem Land noch ganz massive Anstrengungen braucht. Die Gleichstellung ist nicht einfach eine Sache für die Frauen, sondern auch eine Sache für die Männer. Schauen Sie sich mal die Zahlen an, die da die Statistik im Fachhochschulbereich ausweist. Wir haben in der Technik beispielsweise einen Frauenanteil von nur 4,6 Prozent. Im Bereich der Gesundheitsberufe haben wir einen Frauenanteil von 86,2 Prozent. Wenn wir die Gleichstellung konkret realisieren sollen, dann wollen wir doch nicht solche Ungleichheiten. Damit wollen wir nicht alle Männer in die Gesundheitsberufe zwingen und umgekehrt, aber wir wollen einen Ausgleich fördern.

Die Verfassungsziele allein genügen nicht; das sind normative Vorstellungen - gerade im Gleichstellungsbereich, dazu gehört übrigens auch der Genderbereich. Auch im Bereich der Forschung, auch der angewandten Forschung - über diese Fachhochschulen selber -, gilt: Sie sollen über sich reflektieren, sie sollen solche Defizite zur Kenntnis nehmen. Sonst ist das doch ein Missstand - wenn Sie daran denken: Bei den Universitäten ist der Frauenanteil im Vergleich zwar schon etwas besser, aber sicher noch nicht der Anteil der [PAGE 1436] Professorinnen. Wir machen einen eklatanten Fehler, wenn wir das Thema der Gleichberechtigung und die Genderfrage beim Fachhochschulbereich herausnehmen.

Bei der Behindertenfrage gilt dasselbe, die ganze Geschichte gilt auch bei den Bauten; Behinderte sollen auch motiviert werden. Wir haben ein riesiges Potenzial an Frauen und auch ein riesiges Potenzial an Behinderten, die in diesen wichtigen mittleren Bereich einer Führungsschicht in der Wirtschaft, in der Kunst, in den verschiedenen Gesundheitsschulen einsteigen sollten.

Zur Nachhaltigkeit: Es ist ganz klar, dass man insbesondere bei technischen und wirtschaftlichen Lehrgängen besonders darauf achtet.

Ich bitte Sie aus diesem Grund, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.