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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2004-09-28

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-28

Wortprotokoll

Für mich ist Artikel 5 ein Schicksalsartikel für die Fachhochschulausbildung, aber auch für diese Revision. Das Spezielle an der Fachhochschulausbildung ist das duale System, die Kombination von praktischer und schulischer Bildung. Junge Frauen und Männer können nach der Absolvierung einer Berufslehre über eine Berufsmatura das Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. Dieser Bildungsgang ist sehr attraktiv und begehrt.

Die Minderheitsanträge möchten nun genau die bisherige Stärke der Fachhochschulausbildung mit einer grosszügigen Zulassung von Maturanden schwächen. Im Sinne eines durchlässigen Bildungssystems können auch Maturanden zugelassen werden. Voraussetzung ist jedoch für uns ein mindestens einjähriges Praktikum vor dem Studium, wie das der Bundesrat vorschlägt. Mit diesem Praktikum können Maturanden bei Studienbeginn mit den Absolventen einer Berufsmatura einigermassen Schritt halten. Damit verhindern wir auch die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems nicht, wie mir das vorhin Herr Randegger vorgeworfen hat. Ein einjähriges Praktikum vor Studienbeginn ist absolut zumutbar.

Mit den Vorgaben der Minderheitsanträge hätten Maturanden praktisch die freie Wahl zwischen dem Studium an einer Universität oder jenem an einer Fachhochschule. Die Berufslehre oder das Praktikum wären bei Studienbeginn kein Erfordernis mehr. Falls man diese Wahlfreiheit einführt, wird sie selbstverständlich auch benutzt werden. Das führt dann zwangsläufig dazu, dass die Ausbildung immer theorielastiger wird. Maturanden verfügen bei Studienbeginn logischerweise über keine beruflichen Kenntnisse. Im Klartext würden dann die Ausbildungsschwerpunkte an den Fachhochschulen zuungunsten einer praxisorientierten Ausbildung verschoben und damit die Leute mit einer Berufslehre und einer Berufsmaturität benachteiligt, da sie über weniger [PAGE 1444] schulische Vorkenntnisse verfügen. Die heutige überwiegende Mehrheit der Studierenden müsste sich dann einer Minderheit anpassen.

Mit dem Antrag der Minderheit I (Randegger) könnte man eine Fachhochschulausbildung bis fast vor dem Abschluss ohne ein Praktikum absolvieren. Das heisst, die Berufsausbildung hätte dann im Studium gar keinen Stellenwert mehr. Das würde aus meiner Sicht die Fachhochschulausbildung völlig umkrempeln. Der Antrag der Minderheit II (Simoneschi-Cortesi) ist etwas moderater, geht aber in die gleiche Richtung und hat im Endeffekt die gleichen Auswirkungen. Er ist deshalb ebenfalls abzulehnen.

Wenn in Zukunft Maturanden praktisch frei zwischen Universitäten und Fachhochschulen wählen können, besteht die Gefahr, dass die Fachhochschulen zu Zweitklassuniversitäten verkommen, zu einer universitären Ausbildung auf tieferem Niveau. Eine Kopie ist immer schlechter als das Original. Damit würden der Wirtschaft auch die gesuchten praxisorientierten Ingenieure verloren gehen. Damit würden wir aber auch den weiterbildungswilligen Jugendlichen mit einer Berufslehre die Zukunft verbauen. Heute absolvieren immerhin etwa drei Viertel aller Jugendlichen eine Berufslehre.

Ich ersuche Sie im Interesse einer praxisorientierten Ingenieurausbildung, aber auch im Interesse aller Lehrlinge dringend, die Minderheitsanträge abzulehnen.