Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2004-09-29
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-29
Wortprotokoll
In der Kommission, in der WAK, teilte uns Herr Dietrich von der Finanzverwaltung mit, dass der Beschluss des Ständerates zu keiner Behinderung in der Anwendung des Betrugsbekämpfungsabkommens mit der EU führen würde. Obschon auch unsere Kommission dem Bundesrat gefolgt ist, stelle ich jedoch fest, dass weiterhin - auch aufgrund des Antrages Hutter Markus - eher Konfusion als Klarheit geschaffen wurde. Wir stellen ferner fest, dass das Zeugnisverweigerungsrecht, wie das auch Markus Hutter dargelegt hat, in der Tat ausgeweitet werden sollte und wir uns nicht nur auf die Artikel 16 und 17 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren berufen können, denn es ist in der Tat nicht einzusehen, weshalb Banken und Effektenhändler vom Berufsgeheimnis ausgeschlossen sein sollten.
Die ständerätliche Fassung verhindert unseres Erachtens, dass wir hier zwei unterschiedliche Kategorien schaffen, und die Mehrheit der CVP-Fraktion wird daher den Antrag Hutter Markus unterstützen.