Lexipedia

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2004-09-29

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

In der Frage der absoluten Verjährungsfrist für Zollschulden hat der Ständerat Vernunft walten lassen und die Frist auf 8 Jahre verkürzt, nachdem der Bundesrat mit einer 15-jährigen Frist eine überrissene Vorlage präsentiert hatte. Nicht zuletzt weil diese Verkürzung einem grossen Anliegen der Wirtschaft entspricht, hat der Ständerat dem Antrag auf eine Frist von 8 Jahren klar zugestimmt. Allgemein muss doch der Grundsatz gelten, dass die Verjährungsfrist 1 Jahr beträgt, wenn keine Straftat vorliegt. Wenn die Verjährungsfrist mit einer Straftat verbunden ist, sollte sie eigentlich logisch abgeleitet werden: Die normale Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre und kann im Maximum um die Hälfte verlängert werden. Somit wären eigentlich 7,5 Jahre eine gerechte Frist. Der Ständerat hat diese 7,5 Jahre auf 8 Jahre aufgerundet.

Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsminderheit und damit der ständerätlichen Lösung zuzustimmen.