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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-09-29

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Die Verjährungsfrist der Zollschuld, und zwar die absolute Verjährungsfrist, hat im Entwurf des Bundesrates auf 15 Jahre gelautet. 15 Jahre, das ist eine Frist, die auch in anderen entsprechenden Gesetzen vorgesehen ist. Insbesondere sehen das Mehrwertsteuergesetz, das Mineralölsteuergesetz und das Automobilsteuergesetz diese absolute Verjährungsfrist von 15 Jahren vor.

Warum diese scheinbar lange Verjährungsfrist, die vom Rat heute Morgen über einen Minderheitsantrag auf 8 Jahre verkürzt worden ist? In all diesen Verfahren gibt es eine Menge von Verzögerungsmöglichkeiten. Es gibt in diesen Verfahren insbesondere auch immer wieder Rechtshilfeschritte vorzunehmen, wo man auf Auskünfte aus dem Ausland warten muss, wo man sehr viel Zeit verliert. Und die ganze Einspracheregelung ist ja so ausgelegt, dass man mit Ausschöpfung aller Rechtsmittel - und wenn man eben das Glück hat, hier auch noch mit Rechtshilfeverfahren eingedeckt zu werden - ohne allzu grosse Anstrengungen in die absolute Verjährungsfrist von 8 Jahren hineinkommt.

Das ist ja wohl nicht die Absicht des Gesetzgebers, der sich zur Rechtstaatlichkeit bekennt, der nicht will, dass sich die unanständigen oder die bewusst rechtsbrecherischen Elemente in die absolute Verjährung retten und ihrer Zahlungspflicht entziehen können. Das kann nicht die Absicht des Parlamentes gewesen sein. Aber wahrscheinlich hat man daran gedacht, dass die entsprechenden Verfahren in diesen 8 Jahren relativ rasch abgewickelt werden könnten. Das ist aber nicht der Fall.

Ein Beispiel, das jetzt in Behandlung ist, zeigt, dass wir in einem einzigen Fall Abgaben von 70 Millionen Franken verlieren würden, wenn wir diese achtjährige Frist hätten. Es kann ja wirklich nicht die Meinung des Rates sein, dass der Staat rechtmässige Verpflichtungen zur Zollabgabe nicht soll durchsetzen können. Es geht nicht darum, dass der Staat irgendwo Geld aus dem Sack eines unbescholtenen Bürgers nimmt, der keine Verpflichtung zur Abgabe hat, sondern es geht nur darum, dass man die Abgabeverpflichtungen auch durchsetzt.

Der Rechtsstaat zeichnet sich gerade dadurch aus, dass man das Recht auch vollzieht. Würden wir von diesen 15 Jahren auf 8 Jahre zurückgehen, dann hätten wir diesen Rechtsvollzug in verschiedenen Fällen nicht mehr gewährleistet und unterschiedliche Verhältnisse geschaffen für jene, die ihre Zollschulden anständig und korrekt sofort bezahlen, und für jene, die sich dagegen wehren und versuchen, sich in die absolute Verjährung zu retten. Das ist unfair, das ist undemokratisch, das ist unsozial, und es ist eines Rechtsstaates nicht würdig.

Darum bitte ich Sie, die Verjährungsfrist entsprechend dem Entwurf des Bundesrates wie in allen anderen entsprechenden Gesetzen bei 15 Jahren zu belassen. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und dafür, dass Sie auch hier die Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten.