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AB 45371

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-30

Wortprotokoll

Ich darf zuerst noch mit Erlaubnis des Präsidenten eine kurze Erklärung zu Artikel 59 Absatz 3, zum neuen Spendevermerk in amtlichen Dokumenten, abgeben, weil hier heute Morgen auch in der Presse einige Unklarheiten bestanden haben.

Ständerat und Nationalrat sind sich hier einig, dass eine solche Erklärung zur Spende von Organen, Geweben oder Zellen auf einem geeigneten Dokument oder auf einem Datenträger vermerkt werden kann. Darüber, was ein "geeignetes Dokument" ist, bestand beispielsweise die Meinung, dass dies die Versichertenkarte, die Sie gestern beschlossen haben, sein könnte. Es ist aber klar, dass ein solcher Vermerk nur mit Zustimmung des Betroffenen erfolgen würde. Es wäre also, auch auf einer Versichertenkarte, kein Muss, sondern es geschähe nur mit Zustimmung des Betroffenen. Zudem werden weiterhin die bisherigen Möglichkeiten, sich als Spender oder Spenderin zu vermerken, gültig sein, insbesondere der Spenderausweis bzw. die Erklärung der Angehörigen. Dies als Erklärung zu Artikel 59 Absatz 3.

Ich darf nun noch kurz zu Artikel 61 Absatz 3 kommen, über den wir jetzt entscheiden: Sie haben es gehört, dies ist die letzte Differenz zum Ständerat. Es geht um die Frage, wie weit Sie die Kontrollaufgaben fassen wollen, ohne dass ein richterlicher Beschluss, ein Durchsuchungsbefehl, vorliegt. [PAGE 1527] Der jetzige Beschluss unseres Rates geht etwas weiter, der Ständerat wollte diese Kontrollmöglichkeit - mit 23 zu 7 Stimmen - ganz streichen. Das wäre nach Ansicht der Kommissionsmehrheit sicher falsch. Die Behörden brauchen diese Möglichkeit; sie soll möglicherweise etwas reduziert werden, was das Anliegen der Minderheit ist. Sie haben es gehört: Die Kommission war mit 13 zu 10 Stimmen aber klar der Meinung, dass die Formulierung unseres Rates aufrechterhalten werden sollte und dass die entsprechende Differenz dann mit dem Ständerat zu besprechen sei.

Folgen Sie also der Mehrheit, die mit 13 zu 10 Stimmen obsiegt hat.

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