Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-06-13
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-06-13
Wortprotokoll
Zur ersten Frage: Tarifanpassungen im Monopolbereich bedürfen der [PAGE 629] Genehmigung durch das UVEK. Die Tarifpolitik im Wettbewerbsbereich hingegen ist allein Sache der Post. Im Wettbewerbsbereich hat die Post Preisaufschläge per 1. Juli 2000 angekündigt. Es handelt sich dabei um Tarife für Zusatzleistungen der Paketpost - Abholungen bei Neukunden, Abholungen bei Bedarf - und solche für die internationale Brief- und Paketpost. Diese wurden bereits im Januar dieses Jahres angekündigt. Die Preisaufschläge für die internationale Post sind durch die massiv gestiegenen Vergütungen bedingt, welche die Post den ausländischen Vertragspartnern zu entrichten hat.
Zur zweiten Frage: Im Monopolbereich hat die Post den Behörden einen neuen Antrag für die Brief- und Paketpost unterbreitet. Dieser Antrag trägt insbesondere auch den Aspekten der Mehrwertsteuer Rechnung. Sollte unser Departement Tarifanpassungen genehmigen, wird dies als ein Gesamtpaket auf den 1. Januar 2001 erfolgen. Die neuen Tarife für Zusatzleistungen bei der Paketpost sind jedoch nicht Gegenstand des Antrages, weil in diesem Bereich, wie bereits erwähnt, die Post alleine zuständig ist. Es trifft somit nicht zu, dass die Post hier verdeckte Preisaufschläge vornimmt.
Zur dritten Frage: Selbstverständlich wird das zuständige Departement vor dem Entscheid die von verschiedenster Seite vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorlage in seine Überlegungen einbeziehen.