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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2004-09-30

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-30

Wortprotokoll

Niemand ist erfreut, auch im Pflegebereich auf Dringlichkeitsrecht zurückgreifen zu müssen, zumal die Probleme in der Pflege, namentlich in der Alterspflege, seit der Einführung des KVG bekannt sind.

Das KVG legt aber lediglich den Grundsatz fest, dass ambulante und stationäre Leistungen in der Pflege gleich zu behandeln sind, es definiert nicht das Leistungsspektrum. In der Leistungsverordnung hingegen ist dann das Spektrum der Leistungen, welche von den Krankenversicherern zu bezahlen sind, sehr weit definiert worden. In der vollständigen Umsetzung der Verordnungsbestimmungen brächte es für die Krankenversicherung und damit für die Prämienzahlenden Mehrkosten von etwa 1 Milliarde Franken. Eine solche Kostenverschiebung von Privaten und der öffentlichen Hand einerseits hin zu den Krankenversicherern und den Prämienzahlenden andererseits ist nicht vereinbar mit dem Ziel der Kostendämpfung in der Krankenversicherung. Beim Eintreten haben verschiedene Votantinnen und Votanten ihre Kritik und Besorgnis über die wachsende Prämienbelastung insbesondere für junge Familien geäussert. Auch unter diesem Aspekt ist eine Kostenausweitung im stationären und ambulanten Pflegebereich nicht vertretbar; sie würde massive zusätzliche Prämienbelastungen insbesondere für junge Familien bringen. Um einen Prämienschub zu verhindern, müssen wir diesem Bundesgesetz zustimmen.

Bei der befristeten Einfrierung der Tarife geht es primär darum, für alle Beteiligten, für Patientinnen und Patienten, Pflegeheime, Kantone und Versicherer, eine gewisse Rechtssicherheit zu schaffen, damit sie wissen, was in den nächsten zwei Jahren gilt. Ohne dieses Gesetz bekämen wir durch eine Flut von Beschwerden an den Bundesrat chaotische Zustände.

Das Bundesamt für Gesundheit hat in Aussicht gestellt, die Rahmentarife für die beiden oberen Pflegestufen, also für die Pflegestufen 3 und 4, zu erhöhen. Das ist richtig so. Wir lehnen aber eine vollständige Teuerungsanpassung ab 1998 ab und sind daher auch gegen den Antrag der Minderheit II.

Die CVP-Fraktion unterstützt die Fassung der Kommissionsmehrheit, des Bundesrates und des Ständerates und lehnt den Antrag der Minderheit ab. Sie empfiehlt Ihnen, dasselbe zu tun.