Gross Jost · Nationalrat · 2004-09-30
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-30
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion bittet Sie, bei Artikel 105 die Mehrheit zu unterstützen. Die SP-Fraktion unterstützt die befristete Weiterführung des Risikoausgleichs ohne Begeisterung, denn das heutige System hat gravierende Mängel. Wie die Ergebnisse eines Nationalfondsprojektes, des Nationalen Forschungsprogramms 45, zeigen, werden mit der Beschränkung auf die Risikofaktoren Alter und Geschlecht nur gerade 20 Prozent der gesundheitlichen Unterschiede ausgeglichen. Damit werden gerade kranke Menschen weiterhin zwischen einzelnen Kassen hin und her geschoben, und sie zahlen tendenziell immer höhere Prämien. Einzelne Kassen schaffen Tochtergesellschaften mit unterschiedlichen Versicherten- und Prämienstrukturen, oder sie haben dies bereits getan. Damit durchbrechen sie das Prinzip der Einheitsprämie.
Die Gegner des Risikoausgleichs haben uns immer wieder erklärt, dieser behindere einen wirksamen Wettbewerb der Kassen. Die im Nationalfondsprojekt engagierten Forscher widersprechen dem ganz klar, und ich frage hier die Herren Borer, Triponez und Ruey, ob sie die Ergebnisse dieser Untersuchung, dieses Forschungsprojektes, auch tatsächlich zur Kenntnis genommen haben. Die Forscher sagen ganz klar: Wettbewerb verlangt Risikoausgleich.
Würde beispielsweise die Vertragsfreiheit zwischen Krankenversicherern und Ärzten eingeführt, ohne den Risikoausgleich zu differenzieren, bestünde für Versicherer ein Anreiz, künftig keine Verträge mit Ärzten von vielen chronisch kranken Patienten mehr abzuschliessen.
Das ist das Ergebnis dieses Forschungsprojektes, und darauf könnte man aufbauen. Darauf könnte auch der Bundesrat für eine Reform des Risikoausgleichs aufbauen. Der Risikoausgleich funktioniert heute mehr schlecht als recht, verzerrt den Wettbewerb, mindert die Effizienz im Gesundheitswesen und gefährdet die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken.
Als hochinteressanten Lösungsansatz präsentiert im Rahmen dieses Forschungsprojektes Professor Holly von der Universität Lausanne ein Modell, das eine Definition von 17 diagnosebezogenen Risikokategorien umfasst, die inskünftig in den Risikoausgleich einbezogen würden; ergänzt würde dieser Risikoausgleich - immer nach den Vorschlägen von Professor Holly - durch einen Hochrisikopool für sehr hohe, aber nicht voraussehbare Behandlungskosten. Damit würde auch das vielfach kritisierte System des nachträglichen Kostenausgleichs durch eine prospektive Umverteilung aufgrund der Diagnose- und Risikostruktur der Versicherten ersetzt, wie es in Holland bereits bestens funktioniert.
Ich bin Ihnen, Frau Kollegin Humbel Näf, deshalb sehr dankbar für Ihren Antrag, der zum Antrag der Kommissionsmehrheit wurde: Er verpflichtet den Bundesrat, die Vorschläge für einen wirkungsvolleren Risikoausgleich bis Ende 2006 vorzulegen. Eine solche Fristansetzung ist im Übergangsrecht - und hier geht es nur um Übergangsrecht - durchaus möglich und durchaus nicht unüblich. Zumindest aber, das scheint im Rat unbestritten, ist dem Postulat der SGK-NR mit gleicher Stossrichtung, aber mit weniger ultimativer Fristansetzung zuzustimmen. Auch der Bundesrat beantragt Zustimmung zu diesem Postulat.
Warum eine raschere Gangart im Sinne der Mehrheitsfassung notwendig ist, zeigt eben das Nationale Forschungsprogramm 45 auf. Eine Lockerung des Vertragszwangs ohne Reform des Risikoausgleichs ist nicht zu verantworten und würde zusätzlich der Entsolidarisierung in der Grundversicherung Vorschub leisten.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.
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