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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-06-13

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-06-13

Wortprotokoll

Im Zusammenhang mit dem Missbrauch seines Finanzplatzes für kriminelle Machenschaften ist Liechtenstein zurzeit sehr starker internationaler Kritik ausgesetzt. Insbesondere besteht der Verdacht, dass sich gewisse Personen der Geldwäscherei schuldig gemacht [PAGE 623] haben. Der Bundesrat verfolgt die Situation und steht in engem Kontakt mit den Behörden Liechtensteins.

Natürlich hat die Schweiz ein Interesse daran, dass der beachtliche Finanzplatz Liechtenstein, der sich in ihrem eigenen Währungsgebiet und ihrer Nachbarschaft befindet, sauber ist. In dieser Situation sind die Einflussmöglichkeiten der Schweiz jedoch begrenzt:

1. Die Schweiz ist nicht verantwortlich für die Regulierung des Finanzplatzes Liechtenstein und die Aufsicht über ihn. Es obliegt Liechtenstein als einem souveränen Staat, gegen die Finanzkriminalität ein wirksames und den internationalen Standards genügendes Dispositiv aufzustellen. Ich darf auch sagen, dass ich den Eindruck habe, der Wille dazu sei bei der Regierung vorhanden.

2. Der Bundesrat hat sich nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Vertraulichkeit bei Bankgeschäften zu richten. Lediglich aufgrund eines konkreten Hinweises auf eine strafbare Handlung können allfällige Informationen zu den Finanzgeschäften von Schweizer Banken mit Firmen in Liechtenstein erhoben werden. Indessen liegen dem Bundesrat keine solchen konkreten Hinweise auf strafbare Handlungen vor.

Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass sich eine amtliche Untersuchung zu dieser Frage nicht rechtfertigt.