Banga Boris · Nationalrat · 2004-09-30
Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-30
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist nach Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG), der am 1. Dezember 2003 in Kraft getreten ist, verpflichtet, uns jährlich über die von ihm, von den Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen internationalen Verträge Bericht zu erstatten. Diese Bestimmung ist übrigens identisch mit dem alten Artikel 47bis b Absatz 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG), auf den sich die Berichterstattung des Bundesrates in den vergangenen Jahren stützte. In Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Parlamentsgesetzes wurde auch die früher in Artikel 47bis b Absatz 5 GVG enthaltene Kompetenz des Bundesrates zum selbstständigen Vertragsabschluss unverändert ins RVOG übernommen; ich verweise auf Artikel 7a und auf Artikel 48a.
Nun zum eigentlichen Geschäft: Der vorliegende Bericht enthält die im Jahr 2003 vom Bundesrat, von den Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen internationalen Verträge. Gestützt auf das RVOG können solche Verträge abgeschlossen werden, wenn ein Bundesgesetz oder ein vom Parlament genehmigter völkerrechtlicher Vertrag diese Stellen dazu ermächtigt oder wenn es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag von beschränkter Tragweite handelt. Mit dem Begriff der beschränkten Tragweite hat sich unsere Kommission eingehend auseinander gesetzt, als sie letztes Jahr den Bericht über die im Jahr 2002 abgeschlossenen Verträge diskutierte.
Anhand des bundesrätlichen Berichtes können wir also prüfen, ob wir nach unserer Rechtsauffassung einen bestimmten Vertrag hätten genehmigen müssen. Mittels einer Motion können wir dann verlangen, dass uns ein solcher Vertrag nachträglich im ordentlichen Genehmigungsverfahren unterbreitet wird. Ist ein Vertrag bereits in Kraft, wird er weiterhin angewendet. Falls das Parlament die Genehmigung dieses Vertrages verweigert, muss er aber auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden.
Das Erfreuliche erwähne ich im Sinne einer raschen Geschäftsabwicklung zuerst: Die APK stellt fest, dass die vom Bundesrat abgeschlossenen Abkommen in seiner Kompetenz lagen, und ersucht Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. Das eine oder andere Abkommen wurde zwar von einzelnen Mitgliedern der APK inhaltlich oder formell hinterfragt; es kam dann aber Gott sei Dank zu keinen Anträgen, wahrscheinlich, weil alle Mitglieder der APK hoffen, dass die Bundesverwaltung unsere Protokolle lesen und die entsprechenden Anregungen aufnehmen wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, vom Bericht über die im Jahr 2003 abgeschlossenen internationalen Staatsverträge Kenntnis zu nehmen.