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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2004-10-04

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-04

Wortprotokoll

Eine gute Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und mit der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) liegt im ureigensten Interesse der Schweiz. Die Unterstützung für Projekte in denjenigen Ländern, die sich im Transformationsprozess von vormals kommunistisch beherrschten Staaten zu Demokratien mit marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen befinden, ist nämlich nicht allein im Lichte der humanitären Tradition der Schweiz zu sehen, sondern vielmehr auch als Wahrnehmung unserer Landesinteressen.

Widersprechen Sie mir, wenn ich sage, dass die Vermeidung grosser Migrationsbewegungen dank dem Vorhandensein von wirtschaftlichen und politischen Perspektiven für die Menschen, die Verhinderung von nuklearen Katastrophen dank Kontrolle der internationalen Abrüstungsprogramme und dank der entsprechenden Unterstützung der Zivilbevölkerung sowie der elementare Schutz der Umwelt nicht den ureigensten staatspolitischen Interessen der Schweiz entsprechen? Zudem ist die Erschliessung von Wachstumsmärkten in den politisch stabilisierten und prosperierenden Staaten - und das sind gemäss den Kriterien der EU-Kommission immerhin mehr als ein Drittel der 27 Staaten - höchst interessant für schweizerische Unternehmen.

Politische Stabilität und wirtschaftliche Prosperität sind die besten Grundlagen, um Menschen eine Zukunftsperspektive in ihrer Heimat zu bieten und die internationale Sicherheit zu stärken. In diesem Sinne hat sich die Schweiz seit dem Zusammenbruch des Ostblocks mit monetärer Hilfe in namhafter Höhe von insgesamt über 3 Milliarden Franken engagiert, wobei den aussenpolitischen Zielen der Schweiz entsprochen wurde, nämlich friedliches Zusammenleben der Völker, Achtung der Menschenrechte und Förderung der Demokratie, Wahrung der Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland, Linderung von Not und Armut sowie Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.

In der Botschaft des Bundesrates wird aufgezeigt, wie unterschiedlich die Transition in den einzelnen Staaten vor sich geht. Den Menschen Perspektiven zu geben muss das wichtigste Ziel der Schweiz bei der Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Staaten und der GUS bleiben - Perspektiven für die persönliche Entwicklung mit der Möglichkeit einer ökonomisch gesicherten Existenz, aber auch Perspektiven für rechtsstaatliche Institutionen und für demokratische Mitbestimmung. Die Zukunftsaussichten für Millionen von Menschen im ehemaligen Ostblock hängen von deren Perspektiven ab. Wie verheerend es ist, wenn Menschen keine Perspektiven haben und dadurch für religiösen und politischen Extremismus empfänglich werden und wenn schliesslich die Zivilbevölkerung und die schwächsten und unschuldigsten Mitglieder der Gesellschaft, die Kinder, mit ihrem Leben dafür zahlen müssen, haben wir unlängst mit dem Geiseldrama in Beslan, in Nordossetien, erfahren.

Mit den mittlerweile drei Rahmenkrediten für die Osthilfe konnte die Schweiz in den Schwerpunktländern in Südosteuropa und in der Ukraine sowie in den Regionalprogrammen im Südkaukasus und in Zentralasien und mit Spezialprogrammen in Kosovo, in Russland und Moldawien den dort lebenden Menschen neue Perspektiven verschaffen. Wie bereits von den Kommissionssprechern ausgeführt wurde, wollte der Bundesrat dem Parlament ursprünglich einen neuen, vierten Rahmenkredit beantragen, um die bewährte Osthilfe fortzuführen. Gleichzeitig hätte die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS auch auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden sollen.

Aufgrund der Zusicherung der Schweiz gegenüber der EU, einen finanziellen Beitrag an die Kohäsion der erweiterten EU zu leisten, entstand letzten Frühling eine neue Situation, sodass es dem Ständerat opportun schien, die Beratungen des neuen Bundesgesetzes auszusetzen und keinen neuen Rahmenkredit zu sprechen, sondern den bisherigen, dritten Rahmenkredit um 400 Millionen Franken aufzustocken und dessen Laufzeit um zwei Jahre, bis Ende 2006, zu verlängern.

Diese formell elegante Lösung wurde auch von der APK unseres Rates mitgetragen und wird von der FDP-Fraktion unterstützt. Für die FDP-Fraktion ist es wichtig, dass die Kontinuität der Projekte gewährleistet ist, damit diese auch eine nachhaltige Wirkung entfalten können. Die Frage der Kohäsion führte - das haben wir bei der Begründung des Antrages der Minderheit Mörgeli gehört - aber offenbar auch zu Konfusion. Zeitlich gibt es keine Überschneidung zwischen der Verlängerung des dritten Rahmenkredites und der Kohäsionsleistung der Schweiz. Deshalb machen heute sowohl der Antrag der Minderheit Mörgeli wie auch der Antrag Müller Walter, der zurückgezogen wird, keinen Sinn.

Allerdings legt die FDP-Fraktion grossen Wert darauf, dass in Zukunft die Kohäsionsleistungen der Schweiz für unsere künftigen Engagements in Osteuropa entsprechend auch verrechnet werden können. Dies heute zu entscheiden ist aber noch zu früh: Wie auch bereits ausgeführt, werden wir diese Vorlage im Parlament noch zu beraten haben.

Die freisinnige Fraktion empfiehlt Ihnen, dem Ständerat zu folgen und den Antrag Müller Geri abzulehnen. Die Vorlage des Bundesrates hat in der Kommission keine Stimme erhalten. Deshalb finden wir es nicht opportun, wenn wir heute auf die ursprüngliche Version des Bundesrates zurückgehen würden, nachdem die Kommission eingehend darüber beraten hat.