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Müller Walter · Nationalrat · 2004-10-04

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-04

Wortprotokoll

Mein Antrag stützt sich auf die Pressemitteilung des Bundesrates vom 12. Mai 2004, die Aussagen von Bundesrätin Calmy-Rey in der APK des Ständerates und das Amtliche Bulletin mit der Diskussion des Ständerates zu diesem Geschäft.

Gemäss der Pressemitteilung vom 12. Mai 2004 hat der Bundesrat Folgendes entschieden: "Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) ist ein wesentlicher Beitrag zu Frieden, Stabilität und Prosperität in Europa. Davon profitiert auch die Schweiz. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, einen schweizerischen Beitrag zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Kohäsion in Europa in Erwägung zu ziehen. Die Schweiz ist grundsätzlich bereit, sich über die Zeitdauer von fünf Jahren mit dem Betrag von jährlich [PAGE 1564] 200 Millionen Franken am Aufbau der erweiterten EU zu beteiligen. Der Beitrag wird von der Schweiz in autonomer Weise verwaltet. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Kompensation innerhalb der bestehenden Budgets respektive der Finanzpläne der zwei betroffenen Departemente (EDA und EVD). Detailliertere Fragen der Finanzierung und der Umsetzung der Massnahmen werden zu einem späteren Zeitpunkt geklärt. Gespräche mit der EU können erst beginnen, wenn für die letzten Fragen in den laufenden bilateralen Verhandlungen Lösungen gefunden worden sind."

Heute haben wir den dritten Rahmenkredit gemäss Bundesbeschluss vom 13. Juni 2002 um zwei Jahre verlängert und um 400 Millionen Franken aufgestockt. Die rechtliche Grundlage für die Osthilfe wird Ende Februar 2008 auslaufen. Aus heutiger Sicht muss angenommen werden, dass für die Kohäsionszahlungen eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden muss.

Als sich im vergangenen Frühjahr ein Abschluss der bilateralen Verhandlungen abzeichnete, hat die Schweiz natürlich auch über die Beiträge diskutiert. Ich denke, es dürfte allgemein anerkannt sein, dass zwischen den möglichen Kohäsionsleistungen und der heutigen Osthilfe ein Zusammenhang besteht. Die aktuellen Programme der Osthilfe, insbesondere jene der EU-Beitrittskandidaten Rumänien und Bulgarien, stellen einen Beitrag an den Zusammenhalt Europas dar.

Wie ich dem Amtlichen Bulletin entnehmen konnte, haben die Ständeräte Briner, Reimann und Stähelin einen Zusammenhang zwischen den vom Bundesrat zugesicherten Kohäsionszahlungen und der heutigen Osthilfe festgestellt. Sowohl Ständerat Reimann wie auch Ständerat Stähelin wollen ganz klar, dass künftige Zahlungen aus dem aufgestockten dritten Rahmenkredit den zugesicherten Kohäsionsbeiträgen angerechnet werden. Ich glaube, es ist das Recht und die Pflicht des Parlamentes, hier Klarheit zu schaffen und die Anrechnung von mindestens der Hälfte des aufgestockten Kredites zu verlangen.

Zum Abschluss möchte ich noch Ständerat Peter Briner gemäss dem Amtlichen Bulletin vom 17. Juni 2004 zitieren: "Am 23. April 2004" - d. h. an der Sitzung der APK des Ständerates - "stand noch nicht fest, ob, in welcher Form und in welchem Umfang sich die Schweiz an den Kohäsionsanstrengungen der EU beteiligen würde. In der Kommission hatte die Vorsteherin des EDA jedoch bereits klar gemacht, dass mit einer positiven Antwort auf das Begehren der EU aussenpolitisch nicht mehr lange zugewartet werden könne. Gleichzeitig kündete sie an, dass allfällige Aufwendungen für Kohäsionsbeiträge, deren Höhe noch nicht feststand, vollständig kompensiert würden." (AB 2004 S 421) Ich habe in den letzten Tagen zahlreiche Gespräche geführt. Ich darf Ihnen versichern, im Volk würde es nicht verstanden, wenn wir diesen Ostkredit nicht den vorgesehenen Kohäsionsbeiträgen anrechnen würden.

Zusätzlich dürfte noch von Bedeutung sein, dass wir möglicherweise schon in der Wintersession über namhafte Beiträge für Investitionen in die Bahninfrastruktur in der EU sprechen werden. Das ist bestimmt auch in unserem Interesse, aber es ist auch im wirtschaftlichen Interesse der EU und der neuen Mitgliedländer.

Aufgrund der heutigen Aussage, konkreter Aussagen und neuer Erkenntnisse dürften die vom Bundesrat zugesicherten Kohäsionszahlungen erst im Jahre 2007 beginnen. Ich bin daher bereit, geschätzte Frau Bundesrätin, meinen Antrag zurückzuziehen, wenn Sie heute zuhanden des Protokolls erklären, dass Sie sich dafür einsetzen werden, dass die künftigen Rahmenkredite für die Osthilfe substanziell den Kohäsionsleistungen angerechnet werden. Ich gehe davon aus, dass es eine Gesamtvorlage geben wird.