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Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-10-04

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-04

Wortprotokoll

Es verbleiben lediglich zwei materielle Differenzen, und deswegen kann ich mich ganz kurz fassen.

Die eine Differenz, die wir zum Ständerat haben, betrifft Artikel 83a. Dort geht es ja darum, dass Bewilligungen von der Aufsichtsbehörde erteilt werden können, dass Stiftungen von der Einsetzung einer Revisionsstelle befreit werden können. Hier überwog in der Kommission das Argument für die Entlastung solcher Kleinststiftungen. Wir sprechen ja auch sonst immer von Entlastungen zugunsten der KMU, und hier verhält es sich ähnlich.

Die Kommission beantragt Ihnen daher mit 14 zu 7 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und diese Ausnahmeregelung zuzulassen.

Die andere verbleibende Differenz betrifft das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Dort beantragen wir Ihnen einstimmig, an unserer Fassung festzuhalten. Der Ständerat hat bekanntlich Folgendes beschlossen: Wenn ein besonders wichtiges öffentliches Interesse vorliegt und wenn der Kanton prozentual mindestens einen gleich hohen Abzug bei der direkten Steuer zulässt, also wenn diese Bedingungen gegeben sind, kann man bis 100 Prozent auch bei der Bundessteuer abziehen. Hier beantragt Ihnen die Kommission, wie gesagt, bei unserer Fassung zu bleiben, das heisst, keine derartige Ausnahmeregelung zuzulassen. Die Begründung dafür kann auf einen Punkt konzentriert werden: Es dürfte rechtspolitisch äusserst schwierig sein, letztlich auszumachen, wo solche besonders wichtige öffentliche Interessen vorliegen, die einen solchen Abzug rechtfertigen würden. Schliesslich hat auch der Ständerat in dieser Frage sehr knapp entschieden, mit lediglich 21 zu 17 Stimmen.

Wie gesagt, aus diesem Grund, vor allem also aus rechtspolitischen Bedenken heraus, empfiehlt Ihnen die Kommission, an der ursprünglichen Fassung unseres Rates festzuhalten. Das ist auch die Meinung der FDP-Fraktion.