Triponez Pierre · Nationalrat · 2004-10-05
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-05
Wortprotokoll
Mit meinem Antrag zu Artikel 37 schlage ich Ihnen vor, am bereits bisher geltenden Recht der Parteivertretung auch vor dem Bundesgericht festzuhalten. Die bisherige Praxis hat sich eindeutig bewährt. Es wäre meines Erachtens nicht nur fragwürdig, sondern geradezu falsch und kontraproduktiv, wenn das Anwaltsmonopol zur exklusiven Parteivertretung vor dem Bundesgericht jetzt plötzlich auch auf öffentlich-rechtliche Angelegenheiten, also zum Beispiel auf den Steuerbereich oder auf den Sozialversicherungsbereich, ausgedehnt würde. Heute gilt dieses Monopol ja nur für Zivil- und Strafangelegenheiten.
Mit meinem Einzelantrag stelle ich keineswegs das Anwaltsmonopol zur Parteivertretung im Zivil- oder Strafprozess gemäss dem geltenden Recht infrage, ganz im Gegenteil: Im Einklang mit der Kommissionsmehrheit und mit der Minderheit, die erst nach mir zu Wort kommen wird, verlangt mein Antrag, dass als Parteivertreter vor Bundesgericht in Zivil- und Strafsachen weiterhin ausschliesslich Anwältinnen und Anwälte zugelassen bleiben sollen. Aber ich wehre mich, wie die Kommissionsminderheit, gegen eine Ausdehnung des Anwaltsmonopols auf das öffentliche Recht, insbesondere auf Angelegenheiten des Steuerrechtes oder des Sozialversicherungsrechtes.
Im Unterschied zur Minderheit möchte ich vermeiden, dass eine neue Form der Zulassungsbürokratie entstehen kann und der Bundesrat künftig die Parteivertretung speziell regeln soll. Ich möchte also am bisherigen, bewährten Recht festhalten. Es ist für mich nicht einsichtig, weshalb zum Beispiel KMU, welche sich in Steuer- oder Sozialversicherungsfragen in aller Regel nicht von Anwälten, sondern von entsprechenden Fachleuten dieser Bereiche, also Steuerexperten, Sozialversicherungsexperten, beraten und im Streitfall auch vertreten lassen, plötzlich gezwungen werden sollen, einen Anwalt beizuziehen, wenn sie vor dem Bundesgericht stehen. Dies wäre eine für die KMU unverhältnismässig grosse Zusatzbelastung. Wer seine Mandanten vor den kantonalen Instanzen vertreten hat, der soll dies konsequenterweise auch vor dem Bundesgericht tun dürfen und können. Es gibt viele kompetente Spezialisten, Steuerexperten oder Sozialversicherungsexperten, die dazu ebenso gut in der Lage sind wie Rechtsanwälte.
Ich ersuche Sie deshalb, diese unzeitgemässe Ausdehnung des Anwaltsmonopols - darum geht es hier - abzulehnen und meinem Einzelantrag zuzustimmen.