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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-05

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-05

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, der Mehrheit zuzustimmen. Sie müssen auch sehen: Dieses Bundesgericht ist in Lausanne. Wenn die Leute mit Halbtagsstellen dann in Zürich, in St. Gallen, in Schaffhausen usw. wohnen, ist klar, dass gesagt wird, man könne auch in Zug usw. arbeiten. Ich bitte Sie, hier bei den Vollzeitstellen zu bleiben.

Es kommt ja dazu, dass wir für diejenigen, die sich berufen fühlen, am Bundesgericht als Richter tätig zu sein, aber nicht ein Vollzeitpensum haben können, Absatz 3 haben: "Es besteht ausserdem aus nebenamtlichen Bundesrichtern und Bundesrichterinnen." Das ist eben die Möglichkeit, dort ohne Vollzeitjob eingesetzt zu werden, in einem Nebenamt. Das haben andere Gerichte nicht, aber hier beim Bundesgericht haben wir das.

Wir bitten Sie, bei der Mehrheit zu bleiben.