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Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-10-05

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-10-05

Wortprotokoll

Im Grunde genommen befinden wir uns bei diesem Antrag in einer Paradoxie. Wie uns in der Kommission erklärt wurde, handelt es sich bei den Richterinnen und Richtern des Bundesgerichtes um so genannte Magistratspersonen. Magistratspersonen, so wurden wir belehrt, kennen gar keine festgelegte Arbeitszeit. Sie kennen keine festgelegte Feriendauer. Es liegt gewissermassen in magistralem Ermessen, welches die Normarbeitszeit einer Bundesrichterin und eines Bundesrichters ist. Das Gleiche betrifft die Feriendauer. Also ist es eigentlich so gesehen vielleicht schon in der Praxis so, dass es einige gibt, die 70 Prozent arbeiten, und andere, die 80 Prozent arbeiten. Gehen wir einmal von einer normalen 40- oder 42-Stunden-Woche aus. Irgendeine Regel wird sich eingependelt haben. Wir kennen sie nicht.

Bei diesem Antrag geht es um etwas Grundsätzliches. Die Abwehrschlacht, die gegen die Minderheit stattfindet, erinnert mich stark an das, was wir im Kanton Zürich seitens des Obergerichtes gehört haben. Dort wurde immer gesagt: Wenn wir das einführen, dann kracht das Obergericht zusammen. Es kann nicht mehr Recht gesprochen werden. Es [PAGE 1584] gibt ein Tohuwabohu. Man weiss nicht mehr, wo die Dossiers sind usw. Wir haben heute bei allen oberen Gerichten des Kantons Zürich Teilzeit- oder Jobsharing-Lösungen, sei es beim Obergericht, sei es beim Sozialversicherungsgericht. Es funktioniert bestens. Es ist so, dass das Obergericht des Kantons Zürich ein gutes Ansehen hat.

Das Argument des Alters finde ich absurd. Es gibt offenbar die Möglichkeit, Ende Dreissig oder sogar vorher Bundesrätin zu werden. Warum soll es nicht die Möglichkeit geben, in diesem Alter das Amt einer Bundesrichterin einzunehmen? Wie Frau Menétrey zu Recht gesagt hat: Es gibt halt weiss Gott auch Frauen zwischen vierzig und fünfzig - ein typisches Alter einer Bundesrichterin und eines Bundesrichters -, die Kinder z. B. zwischen zehn und fünfzehn Jahren haben, die einen gewissen Aufwand beanspruchen - bei aller Fürsorge gleichzeitig der Männer.

Wer dem Antrag der Minderheit nicht zustimmen will, zeigt eigentlich nur, dass er althergebrachte Strukturen verfestigt und nicht merkt, dass sich die Zeit wandelt, dass neue Formen der Arbeitstätigkeit auch auf höchster Eliteebene möglich sind und Teilzeitstellen - da bin ich sicher - die Qualität eher heben als senken.

Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen und nicht im Status quo zu verharren, mit fast ein bisschen besserwisserischen Argumenten, die mit der Lebensrealität nicht mehr sehr viel zu tun haben.