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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2004-10-05

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-05

Wortprotokoll

Es geht um die Frage, ob Entscheide auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen oder bei internationaler Amtshilfe ans Bundesgericht weitergezogen werden können sollen oder nicht. Es gibt Gründe dafür und dawider. Ich habe lange gezögert, bevor ich Ihnen einen Kompromissantrag unterbreitet habe.

Gezögert habe ich, weil ich einerseits mit den langen Verfahren Mühe habe, die zum Teil vom Ausland her zu Recht kritisiert werden, beispielsweise bei den Abacha-Geldern, den Marcos-Geldern, der Mobutu-Affäre. Da wäre ich dafür, dass man das kürzer macht. Andererseits geht es um politisch und rechtlich höchst brisante Fälle, die international viel Staub aufwirbeln. Wenn ich mir vor Augen halte, dass geringfügige Fälle wie kleine Bussen, die Interpretation der Stallbauverordnung, kleine Steuerfälle oder Nebenfolgen im Scheidungsrecht ans Bundesgericht weitergezogen werden können, dann erscheint es mir unverhältnismässig und geradezu unverständlich, dass man wesentliche Fälle wie beispielsweise die Auslieferung eines Exministers, eines Expräsidenten - ich denke hier an Herrn Pinochet, wenn der in der Schweiz verhaftet worden wäre - nicht ans höchste Gericht ziehen kann. Auslieferungsbegehren müssen deshalb letztlich beim Bundesgericht landen können.

Ähnliches gilt für schwere Fälle der Rechtshilfe, namentlich wenn Staaten impliziert sind. Ich denke hier an Fälle, die kürzlich publiziert worden sind, an den Fregattenfall, wo es um Rechtshilfe zwischen Frankreich und Taiwan ging, oder auch an den bekannten Yukos-Fall. Es wäre nicht tunlich, es wäre nicht statthaft, wenn solche Fälle letztinstanzlich in Bellinzona vor dem erstinstanzlichen Bundesgericht entschieden werden können.

Ich bin, wie ich eingangs gesagt habe, in einem Dilemma zwischen einerseits der Verzögerung der Verfahren und andererseits der totalen Sperrung des Zugangs zum Bundesgericht. Ich schlage deshalb einen Kompromiss vor: Wenn es um Auslieferung, wenn es um Menschen geht, dann soll das Bundesgericht in Lausanne die letzte Instanz sein. Das Gleiche gilt bei Rechtshilfe, wo es um Fragen von grundlegender Bedeutung geht, also wie gesagt beispielsweise wenn staatliche Instanzen impliziert sind. Der Frage, was "Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung" heisst, muss das Bundesgericht noch Inhalt geben. Ich erinnere daran, dass es bei Buchstabe e um das öffentliche Beschaffungswesen geht. Da wurde dieser Begriff auch verwendet.

Ich finde, dass mein Antrag ein guter Kompromiss ist zwischen dem totalen Zuschliessen der Bundesgerichtstüren und dem totalen Öffnen, wie es Herr Baader zusammen mit dem Anwaltsverband möchte.

Ich bitte Sie, meinem Kompromissantrag zuzustimmen.