Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-05

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-05

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht es darum, ob man einen Kompromiss machen will oder ob man auf Tutti gehen will. Herr Pelli, ich und der Bundesrat sind Ihrer Meinung. Die Frage ist nur, ob es gescheit ist, das bis am Schluss durchzustehen, um nachher, wie 1990, wieder eine Niederlage einzufahren. Bei der Invalidenversicherung, allein betrachtet, ist die Kostenpflicht wesentlich; diese haben wir jetzt knapp durchgebracht, das ist das Wesentlichere. Und die Kognitionsbeschränkung bringt unseres Erachtens auch etwas. Der Bundesrat bleibt bei seinem Antrag, wir geben also noch nicht nach. Aber am Schluss muss man dann entscheiden, ob man hier nachgeben will oder nicht.

Artikel 92 Absatz 2 bezieht sich auch auf den nachfolgend zu behandelnden Artikel 99 Absatz 3 des Gesetzes. Diese Bestimmungen hängen eng miteinander zusammen und müssen deshalb auch aufeinander abgestimmt sein. Zuerst, nach geltendem Recht: Das Eidgenössische Versicherungsgericht kann den Sachverhalt frei überprüfen, wenn es über die Bewilligung oder Verweigerung von Sozialversicherungsleistungen zu entscheiden hat, und zwar gleichgültig, ob das Geld- oder Sachleistungen sind. Es handelt sich bei diesem Grundsatz um eine Sonderregelung. Normalerweise beschränkt sich das oberste Gericht nämlich auf eine reine Rechtskontrolle. Das Bundesgericht ist daher in allen anderen Fällen an den Sachverhalt gebunden, wenn er von einer gerichtlichen Vorinstanz festgestellt worden ist.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege vorgeschlagen, auf diese Sonderregel für Sozialversicherungsleistungen zu verzichten. Neu sollte damit auch bei der Beurteilung von Leistungen der Sozialversicherung die reine Rechtskontrolle zum Zug kommen. Das ist jetzt - Herr Pelli hat es erwähnt - auch bei der Vernehmlassung zur Invalidenversicherung eine der drei Säulen. Der Ständerat hat sich diesem Antrag angeschlossen. Eine kleine Minderheit beantragte damals, den Status quo zu belassen und die freie Kognition überhaupt in allen Gebieten zuzulassen.

Der Kompromiss gemäss Nationalrat ist eine Zwischenlösung. Die linke Seite musste, mit Ausnahme der Invalidenversicherung, der Militärversicherung und der Unfallversicherung, in Bezug auf alle Versicherungen entgegenkommen; denn in all diesen anderen Bereichen ist die freie Kognition ausgeschlossen. Die freie Kognition ist auch überall dort ausgeschlossen, wo es nicht um Geldleistungen geht. Es ist also eine Zwischenlösung. Im Grundsatz soll das Bundesgericht auch bei Sozialversicherungsleistungen nur die Rechtsanwendung überprüfen; auch die Kompromisslösung bleibt also beim Grundsatz. Die freie Überprüfung des Sachverhaltes soll aber ausnahmsweise dort Platz greifen, wo es um Geldleistungen der Invaliden-, der Unfall- oder der Militärversicherung geht.

Dieser Kompromissantrag wurde auch mit den Richtern des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes besprochen. Wir wollten wissen, welche Konsequenzen er hat. Die Richter haben dargelegt, im Fall von Geldleistungen bei diesen Versicherungen sei es fast unausweichlich, in der Regel den Sachverhalt zu überprüfen. Man könne das fast nicht von der Rechtsfrage trennen. Darum seien eine Ersparnis in Bezug auf die Belastung und ein Zeitgewinn, der ja bei der Invalidenversicherung eine Rolle spielt, fast nicht möglich.

Die Kommission hat sich dann bei diesem Kompromiss eigentlich von anderen Gründen leiten lassen. Es ist unbestritten, dass - das muss gesagt werden - dieser Kompromiss die hundertprozentige Einsparung, die wir bei der Kognitionsbefugnis gehabt hätten, nicht bringen wird. Bei der Invalidenversicherung sind es etwa 50 Prozent, dort ist es am meisten; es sind rund 50 Prozent, sofern nicht, wie Frau Leuthard angetönt hat, Wiedererwägungsgesuche die Folge sind. Dann wäre natürlich wieder alles anders. Wir werden also minimal 50 Prozent erreichen; wenn es Folgen gibt, erreichen wir rund 70 Prozent. Bei den anderen Versicherungen ist die Ersparnis relativ gross; es sind rund 70 bis 80 Prozent. Wir werden also im Durchschnitt - das habe ich bei der Einführung gesagt - nur etwa 60 Prozent der beabsichtigten Ersparnis erreichen, diese aber, sofern der Kompromiss hält, immerhin auf sicher.

Auch die von der Kommission beschlossene Kompromisslösung bringt eine deutliche Entlastung für das Bundesgericht, das muss man hier festhalten. Ausserdem greifen im Bereich der Sozialversicherungen weitere Entlastungsmassnahmen, nämlich die Abkehr von der Gratisjustiz am Bundesgericht. Das ist das Zentralste. Wenn dann im Ständerat oder hier in der zweiten Lesung Abstriche gemacht werden, kann meines Erachtens der Kompromiss nicht aufrechterhalten werden. Denn sonst haben Sie natürlich wieder die gleichen Zustände wie heute.

Eine weitere Massnahme ist der Verzicht auf die reine Angemessenheitsüberprüfung. Durch den neuen Instanzenzug auch bei den Kantonen sind die Verfahren natürlich viel schneller. Herr Pelli, Sie haben einen Fall erwähnt, in dem man sehr spät einen Sachverhalt prüfen muss, der weit zurückliegt. Das Bundesamt für Gesundheit - ich nehme an, dass Sie die Unterlagen auch von dort haben - spricht von sechs und acht Jahren. Das ist natürlich ohne Verzug fast nicht mehr machbar. Aber mit dem neuen Verfahren soll es gar keine solchen Fälle mehr geben. Das muss man auch noch einwenden.

Es ist in der Tat so, dass bei der Beurteilung von Leistungen der Invaliden-, der Unfall- und der Militärversicherung die Sachverhaltsfragen und die Rechtsfragen eben eng miteinander verknüpft sind - ich stütze mich hier auf Aussagen der Bundesrichter in Luzern -, sodass die Richter sagen, sie müssten es im Hinblick auf die Rechtsfrage trotzdem prüfen, auch wenn Sie die freie Kognition ausschalten. Ausserdem können Rentenentscheide bei diesen drei Versicherungen natürlich von grosser Tragweite sein, darum sind die Richter vielleicht auch sehr vorsichtig.

Trotz diesen guten Gründen möchte ich im Namen des Bundesrates an der Maximallösung, wie Herr Pelli sie vorbringt, festhalten. Wir hätten dann 100 Prozent. Ich muss Ihnen auch sagen, es wäre vom Bundesrat fahrlässig, jetzt schon die Position preiszugeben, wenn wir nicht wissen, ob die Kostenfrage, die Kostenbelastung, bis zum Ständerat durchgehalten wird. Wenn sie durchgehalten wird, dann, glaube ich, kann man diesem Kompromiss zustimmen, in dem Sinne, dass man dann ein Gesetz hat, das man auch wirklich in der Hand hat, und dass man nicht wieder ein grosses Risiko eingeht.

Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-05 | Lexipedia | Lexipedia