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Weigelt Peter · Nationalrat · 2004-10-06

Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Es ist eher aussergewöhnlich, dass der Erstrat für die Behandlung eines bedeutenden Geschäftes zwei Startversuche benötigt. Doch nachdem die Mehrheit der KVF mit ihrem Nichteintretensantrag vor Ihrem Rat in der Frühjahrssession dieses Jahres gescheitert ist, haben wir uns an die Arbeit gemacht und die Beratung aufgenommen. Wir haben dieses Gesetz in vier Sitzungen durchberaten. Heute liegt eine Fahne vor Ihnen, aus welcher Sie ersehen, dass Eintreten auf die Revision nicht mehr bestritten ist. Doch wer sich dadurch mehr Klarheit erhofft hat, sieht sich getäuscht, denn die einzelnen [PAGE 1662] strittigen Punkte liegen immer noch offen auf dem Tisch. Die Positionen der Kommissionsmehrheit und der diversen Minderheiten liegen immer noch sehr weit auseinander. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüssen, dass sich in den letzten Tagen verschiedene Kräfte dazu aufgerafft haben, Konsenspositionen zu suchen.

Weshalb aber tut sich unser Rat oder, besser gesagt, unsere Kommission so schwer mit der Revision des Fernmeldegesetzes? Die Antwort liegt zum einen sicherlich in der Komplexität der Materie, die wir hier zu beraten haben, zumal es um einen Markt geht, der in der Regulierung sehr schwierig abzuschätzen ist, da er sich sehr rasch verändert. In einem Markt, in dem vermeintliche Visionen und Innovationen immer wieder vom Tagesgeschäft, von der Marktentwicklung, eingeholt werden, sind Zukunftsaussagen auch für den Regulator äusserst schwierig. Zum anderen mussten wir, vor allem wir Kommissionsmitglieder, in den vergangenen Monaten aber auch feststellen, dass sich die betroffenen Marktteilnehmer sehr aktiv in die parlamentarische Meinungsbildung eingebracht haben, dabei aber nicht durch konsistente Argumentationen überzeugten, was die Arbeit nicht vereinfachte. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der heute in unserem Rat zu fällenden Entscheide ist diese Hektik der diversen Wettbewerber im Fernmeldemarkt nachvollziehbar. Gleichzeitig gilt es aber auch festzustellen, dass Hearings und Kontakte zu Branchenleadern nur dann Sinn machen, wenn daraus Einblicke in gefestigte Positionen gewonnen werden können.

Nun zu den Gründen für die anstehende Revision: Gemäss Botschaft des Bundesrates hat sich die Liberalisierung des Fernmeldemarktes insgesamt positiv ausgewirkt, da den Konsumentinnen und Konsumenten heute eine grössere Auswahl an Dienstleistungen zur Verfügung steht. Auch die Preise insbesondere in der Festnetztelefonie sind merklich gesunken. Zudem hat die Mobiltelefonie einen deutlichen Aufschwung erlebt, und - dies ist ganz wichtig - die Schweiz nimmt heute bezüglich Breitbanddienstleistungen einen europäischen Spitzenplatz ein.

Trotz dieser Erfolgsgeschichte wollen der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission mit der vorliegenden Revision einen weiteren Liberalisierungsschritt einleiten, da die mit der Marktöffnung im Jahre 1998 lancierte Entwicklung langsam an Dynamik verliert. Im Zentrum der vorliegenden Revision steht denn auch die Öffnung der so genannt letzten Meile, also des direkten Zugangs zum Kunden. Auf dem Verordnungsweg hat der Bundesrat die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses bereits vollzogen. Mit der anstehenden Revision, die wir heute Morgen beraten, sollen nun alle Fragen, die mit dem Zugang zu den Einrichtungen und Diensten der marktbeherrschenden Anbieterin zusammenhängen, generell geregelt werden. Diese Klärung ist wichtig und schafft Transparenz und Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer.

Einige weitere wichtige, wenn auch wesentlich weniger umstrittene Punkte und Neuerungen sollen im Bereich Konsumentenschutz und Schutz persönlicher Daten geklärt werden. Hier steht die Schaffung einer Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Kundinnen oder Kunden und Anbieterinnen von Fernmelde- und Mehrwertdiensten im Vordergrund. Im Weiteren soll das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb durch ein Verbot unverlangt gesendeter Massenwerbungen ergänzt werden.

Alle vorgeschlagenen Massnahmen zielen darauf ab, den Wettbewerb auf dem Fernmeldemarkt zu fördern sowie die Transparenz und Verfügbarkeit für die Konsumentinnen und Konsumenten zu erhöhen. Da eine gute Kommunikationsinfrastruktur und attraktive Dienstleistungen einen bedeutenden Standortfaktor darstellen, hält der Bundesrat in seiner Botschaft zur vorliegenden Revision denn auch wörtlich fest: Die vorgeschlagenen Massnahmen sollten "sich gleichzeitig positiv auf die gesamte Wirtschaft und letztlich auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz auswirken". Damit diese Zielsetzung erreicht werden kann - so weit ist sich die Kommission einig -, kommt dem Infrastrukturwettbewerb zentrale Bedeutung zu. Ebenso unbestritten ist, dass dieser Wettbewerb nur zum Tragen kommt, wenn Investitionssicherheit geschaffen wird, zumal flächendeckende Investitionen im Fernmeldemarkt sofort Hunderte von Millionen Franken binden.

Keine Einigkeit fand in der Kommission jedoch der Weg, wie diese Innovations- und Investitionsimpulse am besten stimuliert und langfristig gewährleistet werden. Während die einen die notwendigen Impulse vor allem von einer marktbeherrschenden, starken Anbieterin erwarten, sehen andere eine möglichst umfassende Öffnung des Marktes als Garant für mehr Investitionsdynamik im schweizerischen Fernmeldemarkt. Diese gegensätzlichen Positionen bilden sich auch in den Anträgen zu Artikel 11 ab, die Ihnen vorliegen. Diese umfassen alle Optionen vom Status quo, also dem heute gültigen Regulativ, bis zur internationalen Einmaligkeit einer technologieneutralen Öffnung.

Obwohl ich heute als Kommissionssprecher die Anträge der Mehrheit zu vertreten habe, stelle ich mit einer gewissen Genugtuung fest, dass die eingangs erwähnten Bemühungen um Konsenspositionen Früchte getragen haben. Denn gemäss Antragsübersicht liegen von den bisher in der Kommissionsmehrheit vertretenen Fraktionen neue gleich lautende Anträge vor, welche insbesondere die in der Kommission noch mehrheitsfähige Technologieneutralität nicht mehr aufführen. Es wäre für den Rat sicher aufschlussreich, zu erfahren, ob mit diesen gleich lautenden Einzelanträgen die Mehrheitsanträge auf der Fahne zu den Artikeln 3 und 11 aufgegeben werden oder ob sie von den Fraktionen weiter gestützt werden. Als Sprecher für die Position der Kommissionsmehrheit bin ich den Fraktionssprechern dankbar, wenn sie in der Diskussion um die entsprechenden Artikel eine diesbezügliche Klarstellung vornehmen.

Da wir vor allem zum Schicksalsartikel 11 in der Detailberatung noch ausführlich debattieren werden, gehe ich an dieser Stelle nicht auf alle einzelnen Anträge ein. Ebenso verzichte ich in dieser verkürzten Eintretensdebatte auf eine weitere Kommentierung der übrigen Artikel und Anträge dieser Revisionsvorlage, da diese - mit Ausnahme der Bestimmung bei Artikel 6 - politisch wohl kaum hohe Wellen werfen dürften.

Die Kommission hat nach dem Eintretensentscheid in der Frühjahrssession die Vorlage an vier Sitzungstagen durchberaten und die FMG-Revision in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 9 Stimmen zuhanden der heutigen Detailberatung im Plenum verabschiedet.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, in der kommenden Debatte die Anträge der Mehrheit gemäss vorliegender Fahne zu unterstützen.