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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2004-10-06

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-06

Wortprotokoll

Bei der Beratung der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004 bis 2007 haben die eidgenössischen Räte nicht zuletzt eine Stärkung des Bereichs Innovation und Valorisierung des Wissens gefordert. Die vom Bundesrat beschlossene zusätzliche Förderung dieses Bereichs ist deshalb grundsätzlich sehr zu begrüssen. Das Geld soll jetzt auch nicht einfach sonst irgendwo, zum Beispiel bei der EU-Forschung, eingesetzt werden, sondern es geht wirklich um die Verbesserung der Möglichkeiten des Wissenstransfers; dies gerade auch mit Blick auf die Bedeutung dieser Förderung für unsere Wirtschaft. Der Einbezug der Wirtschaft bei der Ausarbeitung der Kriterien für die Zuteilung der verfügbaren Mittel wie auch eine auf Leistung basierende Zuteilung dieser Mittel sind denn auch von grundlegender Bedeutung.

Nun haben wir mit der KTI bereits ein eigentliches Kompetenzzentrum des Bundes, das genau diesen Anforderungen Rechnung trägt und diesen Grundsätzen entsprechend arbeitet. Dies wurde im Übrigen anlässlich einer Evaluation vor zwei Jahren bestätigt, welche der KTI auch eine sehr gute Leistungsbilanz bescheinigte. Auch mit einer einfachen Zahl lässt sich dies belegen: Auf einen investierten Franken werden zwei Franken zurückgeholt.

Es ist nun schwer nachvollziehbar, wenn der Bundesrat, statt diese bewährte Institution aufzustocken, eine neue, parallel dazu arbeitende Kommission für den WTT-Bereich der Hochschulen einsetzen will, die automatisch wieder Mittel binden würde, die viel sinnvoller eingesetzt werden könnten. Dies umso mehr, als die KTI bereits heute in ihrem Aktivitätsfeld ja die gesamte Valorisierung des Wissens wahrnimmt und nicht, wie oft behauptet, in erster Linie nur die Fachhochschulen oder die Wirtschaft berücksichtigt. Der [PAGE 1631] grössere Teil der Gesuchsteller stammt von den ETH und den Universitäten, und nur rund 25 Prozent von den Fachhochschulen.

Nachdem der Bundesrat nun aber offenbar den zusätzlichen Ausbau des WTT-Bereichs der Hochschulen beschlossen hat, würde es mindestens Sinn machen - und es ist unserer Meinung nach auch ganz klar zu verlangen -, dass dieser Bereich, auch im Sinne der Koordination, in die KTI eingegliedert wird. Oder mit anderen Worten: Auch im Interesse einer einheitlichen, qualifizierten und schlagkräftigen Bundesförderung, die nur andersartigen, aber gleichwertigen Grundsätzen entspricht, soll die KTI die Federführung für diesen Leistungsauftrag übernehmen.

Die Allokation der Bundesmittel soll und muss dabei ganz klar leistungsorientiert sein. Insbesondere sollen nicht neue universitäre Strukturen, sondern vielmehr aktive Technologietransferleistungen honoriert werden. Der Technologietransferprozess der Hochschulen geht heute im Allgemeinen viel zu lange und verhindert so in vielen Fällen auch die Schaffung von neuen Unternehmen. Die Zeit, bis man am Markt ist, ist nämlich häufig der entscheidende Faktor. Wir brauchen deshalb keine neuen Strukturen; wir brauchen vielmehr rasche Wissenstransfers, eine rasche Umsetzung am Markt. Deshalb müssen jene Technologietransferstellen die Mittel erhalten, die rasch, unbürokratisch und erfolgreich transferieren. Das Produkt dieser Stellen ist der erfolgreiche Transfer einer Idee auf den Markt. Dieses Produkt und nicht der Prozess muss mit den beschlossenen 16 Millionen Franken abgegolten werden.

Diese 16 Millionen für die Valorisierung des Wissens sind deshalb auch nicht als Subventionen an die Universitäten, sondern für eine spezielle Leistung vorzusehen. Deshalb macht auch die Einbettung dieses Bereichs in die KTI Sinn. Diese Leistung - damit schliesse ich den Kreis zu meinen eingangs gemachten Feststellungen - ist letztlich die aktive Wertschöpfung aus dem BFT-Bereich für die schweizerische Volkswirtschaft.

Gestützt auf diese Ausführungen und auch im Interesse des Hochschul- und Wirtschaftsstandortes Schweiz ersuchen wir deshalb den Bundesrat, im Sinne eines minimalen Verwaltungsaufwandes und einer möglichst effizienten und effektiven Verwendung der beschlossenen Mittel die WTT in die KTI einzugliedern und die KTI mit der leistungsorientierten Zuteilung der gesprochenen 16 Millionen Franken zu beauftragen.

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