Thanei Anita · Nationalrat · 2004-10-06
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-06
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, den Antrag Jutzet abzulehnen.
Der Bundesrat prüfte ursprünglich mehrere Organisationsmodelle für die Errichtung der unteren Gerichte des Bundes, darunter das Modell "drei Fachgerichte", nämlich ein Straf-, ein Verwaltungs- und ein Gericht für Asyl- und Ausländerrecht. Der Bundesrat hat sich für zwei Gerichte entschieden. Auch die eidgenössischen Räte haben sich bereits für zwei Gerichte entschieden, indem sie nämlich den Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen festgesetzt haben.
Weshalb zwei Gerichte? Wir in diesem Saal waren uns einig, dass die Rekrutierung für Richter und Richterinnen einfacher ist, dass ein Optimierungspotenzial besteht, somit auch Kosten eingespart werden können, dass die Unabhängigkeit der Rechtsprechung besser gewährleistet werden kann, wenn auch die Asylrekurskommission in das Bundesverwaltungsgericht eingegliedert wird.
Es handelt sich beim Antrag Jutzet klarerweise um einen regionalen Antrag, und - ich muss es sagen - er zeugt auch nicht von einem grossen Demokratieverständnis, denn wir haben in diesem Saal und auch im anderen, benachbarten Saal bereits den Entschluss gefasst, zwei Gerichte zu erstellen. Man kann die Räder am fahrenden Zug nicht mehr auswechseln. Man müsste den Bau des Verwaltungsgerichtes in St. Gallen umgehend stoppen, wenn 70 Prozent der Fälle - das ist der Anteil der Asylfälle - in Freiburg belassen würden.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.