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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-10-06

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Die Interpellation der SVP-Fraktion zielt auf drei Punkte: Wachstum, Steuerabbau für Unternehmen, Abschaffung des Beschwerderechtes der Umweltverbände. Dazu meine Bemerkungen:

Zum Verbandsbeschwerderecht: Beschwerden macht man, wenn man den Eindruck hat, dass die Behörde - welche auch immer - nicht richtig entschieden habe. Die Beschwerden, die Private einreichen, haben etwa zu 10 bis 15 Prozent Erfolg. Die Beschwerden, die die Umweltverbände machen, haben zu über 60 Prozent Erfolg. Warum wollen Sie das Verbandsbeschwerderecht abschaffen, das so erfolgreich ist, und nicht das Beschwerderecht der Privaten? Da stimmt etwas nicht! Das Beschwerderecht ermöglicht die Korrektur [PAGE 1671] falscher Entscheide der Behörden. Wenn Sie dieses Beschwerderecht abschaffen, dann sägen Sie und nagen Sie am Rechtsstaat, der nicht nur rechtskonform Recht setzen will, sondern auch dazu aufgerufen ist, das Recht durchzusetzen. Das Verbandsbeschwerderecht hilft, das Umweltrecht umzusetzen. Meine Damen und Herren, die Sie sich gegen das Verbandsbeschwerderecht wehren: Seien Sie so ehrlich und schaffen Sie das Umweltrecht ab, das Ihnen nicht passt, aber nicht das Instrument, das die Durchsetzung dieses Umweltrechtes sicherstellt. Dann sind Sie ehrlich.

Zum Wachstum: Mit Wachstum meint die SVP offensichtlich quantitatives Wachstum. Wir aber wissen schon längst, dass Wachstum eigentlich nur noch qualitativer Natur sein kann. Seit dem Buch von Dennis Meadows, Mitglied des Club of Rome, mit dem Titel "Die Grenzen des Wachstums" von 1972 wissen wir, dass wir qualitativ und nicht quantitativ wachsen müssen. Nur das bringt uns weiter! Hier haben wir ein weites Feld für Verbesserungen der Technologien, wo wir Pionierleistungen erbringen könnten und wo wir als Schweiz und als Land mit hohem Innovationspotenzial auch entsprechende Vorteile für unsere Wirtschaft erarbeiten könnten.

Schliesslich noch zum Steuerabbau für die Unternehmen: Im internationalen Vergleich ist die Schweiz nach wie vor in der Spitzengruppe der steuergünstigen Standorte. Nicht umsonst haben uns in den letzten Jahren immer wieder Meldungen erreicht, dass dieses oder jenes Unternehmen seinen Sitz in die Schweiz verlege. Zudem: Ein Abbau der Unternehmenssteuern hilft nicht jenen Unternehmen, die bereits heute am Rande ihrer Existenz sind, denn diese zahlen keine Steuern. Die Reduktion von solchen Steuern hilft nur jenen, die grosse Gewinne machen und diese Gewinne dann an ihre Aktionäre und hoch bezahlten Kader ausschütten.

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