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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-10-06

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Zu Ihrer ersten Frage: Das Verbandsbeschwerderecht führt nicht zu einer parastaatlichen Einrichtung der Verbände. Das ist ja absurd. Aber es ermöglicht, dass dort, wo es keine Nachbarn als Einsprecher gibt, auch jemand vorhanden ist, der sich für die Einhaltung der Gesetze wehrt. Hätten wir das Verbandsbeschwerderecht im Umland für Naturschutz oder für Landschaftsschutz nicht, dann hätten wir wahrscheinlich verschiedene Bewilligungen, die nicht dem Gesetz entsprechen würden.

Zu Ihrer zweiten Frage betreffend das Beispiel Rheintal/Vorarlberg: Wenn beim Vorhaben im Rheintal die Gesetze eingehalten worden wären, dann wäre dieses Vorhaben bewilligungsfähig gewesen und hätte auch bewilligt werden müssen. Da hätte man dieses Recht bis zur letzten Instanz durchsetzen können. Aber die Tatsache, dass man dieses Recht nicht durchsetzen konnte, zeigt halt, was es überall immer wieder zu bemängeln gibt: Es gibt so und so viele Vorhaben, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Und Sie von der FDP, Sie sind eine staatstragende Partei, Sie wollen doch, dass die Gesetze umgesetzt und korrekt vollzogen werden! Wer sich gegen das Verbandsbeschwerderecht wendet, der wendet sich gegen einen korrekten gesetzlichen Vollzug unserer Vorschriften und Gesetze.

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