Wäfler Markus · Nationalrat · 2004-10-06
Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-10-06
Wortprotokoll
Zuerst zu meinem Antrag zu Artikel 1 Absatz 2 Litera b: Es mag sein, dass der Begriff "Immaterialgüterrechte" in Artikel 1 die Eigentumsgarantie mit einschliesst. Trotzdem scheint es mir im Interesse der Rechtssicherheit zu liegen, dass in diesem Gesetz der Bezug auf Artikel 26 unserer Bundesverfassung auch im Bereich der Liberalisierung der Telekommunikation klar festgehalten wird. Die verfassungsmässige Eigentumsgarantie hat auch hier ihre grundsätzliche Gültigkeit, und allfällige Eigentumsbeschränkungen müssen entsprechend gehandhabt werden. Die Anträge der Kommissionsmehrheit zu den Artikeln 3 und 11 lassen es mir als angezeigt erscheinen, die verfassungsmässige Eigentumsgarantie in diesem Gesetz explizit zu erwähnen.
Ich bitte Sie deshalb, diese Ergänzung zu unterstützen.
Zu meinem Antrag zu Artikel 1 Absatz 2 Litera e: Ich betrachte die ganzflächige Grundversorgung unseres Landes mit kostengünstigen Telekommunikations- und Fernmeldediensten als Teil des Service public. Dies ist ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor, insbesondere auch ausserhalb der Agglomerationen, ähnlich wie die Verkehrsverbindungen. Deshalb bin ich der Ansicht, dass die Telekommunikations-Grundversorgung durch den Bund gewährleistet werden muss. Gegenwärtig ist der Bund noch Mehrheitsaktionär der Swisscom und kann damit in strategischen Fragen Einfluss nehmen. Aber je nach Abenteuerlust der Swisscom - und falls der Bund einmal seine Aktienmehrheit verkaufen will - kann sich diesbezüglich die Situation grundlegend ändern.
Es liegt im Interesse unseres Landes, dass das Telekommunikations-Grundversorgungsnetz unter der Kontrolle des Bundes bleibt. Es ist deshalb im Fernmeldegesetz eine diesbezügliche Grundsatzbestimmung aufzunehmen, dass der Bund das Grundversorgungsnetz für den Service public gewährleistet. Wie diese Gewährleistung und die Kontrolle im Falle eines Verkaufes der Swisscom-Aktienmehrheit realisiert würden, muss im entsprechenden Zeitpunkt entschieden werden. Eine eventuell mögliche Lösung wäre eine selbstständige Netzgesellschaft mit eigener Rechnung unter Kontrolle des Bundes.
Ohne gesetzliche Bestimmung betreffend Gewährleistung und Kontrolle des Grundversorgungsnetzes durch den Bund besteht aus meiner Sicht zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass das schweizerische Telekommunikationsnetz eines Tages ins Eigentum von mehr oder weniger unberechenbaren multinationalen Telekommunikationskonzernen übergeht. Dies kann nicht im Interesse eines gesicherten und flächendeckenden Service public für unsere Bevölkerung sein.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Antrag für eine zusätzliche Litera e zu unterstützen.