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Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-10-07

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-07

Wortprotokoll

Es geht bei Artikel 45a um ein an sich gesellschaftlich eminent wichtiges Problem. Wir haben jetzt, beim Fernmeldegesetz, in einem ganz wichtigen Teil der Debatte über die Frage der Öffnung gesprochen. In diesem Fernmeldegesetz haben wir aber noch einen zweiten Schwerpunkt: Das ist - ich nenne ihn so - der Schwerpunkt des Konsumentenschutzes.

Dieser Konsumentenschutz ist enorm wichtig - nicht nur für die Konsumenten, sondern auch bezüglich der Frage, wie weit sich die Branche entwickeln kann. Wenn wir nämlich gute Konsumentenrechte haben, dann wird es auch möglich sein, dass diese Technologien besser akzeptiert werden, dass sie mehr eingesetzt werden, dass sie von der Bevölkerung eben auch genützt werden. Insofern ist eigentlich ein guter Konsumentenschutz auch eine gute Grundlage, um überhaupt dieser Technologie, der Anwendung, der ganzen gesellschaftlichen Entwicklung, zum Durchbruch zu verhelfen.

In diesem Artikel 45a geht es um die Massenwerbung. Ich muss Ihnen nicht sagen, was das praktisch bedeutet. Sie alle sind ja im Bereich Ihrer E-Mail-Praxis Opfer dieser sehr problematischen Entwicklung. Diese Massenwerbung hat in allen, auch in den fernmeldetechnischen Bereichen um sich gegriffen, in einer Art und Weise, welche die normalen Geschäftstätigkeiten in diesem Bereich mehr und mehr beeinträchtigt. Sie ist heute quasi ein Hemmschuh für die vernünftige Entwicklung dieser Technologie. Es geht hier darum, dass wir im Bereich der Massenwerbung entsprechende Vorkehrungen treffen.

Der Bundesrat schlägt uns hier eine an sich gute Formulierung vor. Er möchte, gestützt auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, die Massenwerbung entsprechend einschränken. Er erhält die Kompetenz, Massnahmen anzuordnen, die geeignet sind, diesem Übel Einhalt zu gebieten.

Die Kommissionsmehrheit versucht nun, diese Vorlage insofern zu verwässern, als sie sagt, die technische Machbarkeit müsse gewährleistet sein. Das ist das eine, und niemand kann das bestreiten. Ich glaube, es wäre sinnlos, Massnahmen anzuordnen, die technisch nicht machbar wären. Es lohnt sich nicht, darüber zu streiten.

Aber als zweiten wichtigen Punkt will die Mehrheit jetzt einführen, dass man dem Aufwand der Fernmeldeanbieter Rechnung tragen soll. Die Fernmeldeanbieter werden halt auch ihren Beitrag leisten können, und es wird sie möglicherweise etwas kosten, wenn sie hier in diesem Bereich der Massenwerbung die entsprechenden Massnahmen umsetzen müssen. Es ist völlig unverständlich, dass wir hier quasi den Anbietern die Reverenz erweisen und ihnen sagen: Jawohl, der Bundesrat soll solche Vorkehrungen treffen, aber dann bitte immer nur unter Rücksichtnahme auf den möglichen Aufwand der Anbieter. Wenn es Ihnen mit dem Problem der Bekämpfung der Massenwerbung Ernst ist, wenn es Ihnen mit der Erteilung der Kompetenz an den Bundesrat Ernst ist, in diesem Bereich entsprechende Massnahmen anzuordnen und zu bestimmen, dann passt es nur schwer damit zusammen, was Ihnen die Mehrheit hier vorschlägt, mit dieser Einschränkung quasi gleichzeitig schon wieder vorsorglich Rücksicht auf allfällige Kosten zu nehmen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, dem Bundesrat zuzustimmen und nicht diese unnötige Aufweichung vorzunehmen. Es geht hier wirklich um die Interessen der gesamten Gesellschaft, es geht um den Schutz der Benutzer. Es geht deshalb nicht an, dass wir eine unnötige Einschränkung zugunsten der Fernmeldeanbieter machen.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.