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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-10-07

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-10-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie auch, den Antrag abzulehnen. Wir haben ein Bundesgesetz über die Enteignung; dieses findet auch in solchen Fällen Anwendung. Herr Brun hat vorher ausführlich geschildert, was dort alles vorgesehen ist: Es ist ein Enteignungsverfahren vorgesehen, und das öffentliche Interesse muss geprüft werden. Von daher ist dieser Antrag überflüssig, und er würde zu einer Rechtsungleichheit führen, indem die darin enthaltene Bestimmung nur für die Grundversorgung gälte. Wenn dann aber neue Technologien wie Breitband oder Glasfaser kommen, würde sie nicht gelten. Das ist doch einigermassen störend, wenn nicht sogar sehr störend.

Deswegen sollten Sie diesen Antrag ablehnen.