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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2004-10-07

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-07

Wortprotokoll

Artikel 11 ist zweifellos das Herzstück dieser Revisionsvorlage. Es geht hier um die Entbündelung der letzten Meile, und das ist beileibe nicht nur ein technischer, sondern auch ein hochpolitischer und ein volkswirtschaftlich bedeutender Vorgang. Wir haben immer die Frage gestellt: Gibt es überhaupt Handlungsbedarf? Gibt es Missstände, Missbräuche, zu hohe Preise, eine Unterversorgung? Gibt es irgendwo im Bereich der schweizerischen Telekommunikation so grosse Mängel, dass man ein Gesetz, das erst seit 1998 in Kraft ist, bereits wieder revidieren muss? Wir kommen immer noch zur Antwort: Nein, es gibt das alles nicht, und darum gibt es auch keinen Handlungsbedarf.

Ich möchte auch einmal mehr der Behauptung widersprechen, dass wir in unserem Telekommunikationsmarkt monopolistische Verhältnisse hätten. Das stimmt einfach nicht: Wir haben Wettbewerb, wir haben Markt. Wir haben zum Beispiel zwei Festnetze, eines der Swisscom und ein anderes von den Kabelnetzbetreibern. Wir haben drei Mobilfunknetze und werden bald ein viertes haben, das auf der UMTS-Technologie basiert, das also noch wesentlich leistungsfähiger und für viel grössere Datenmengen geeignet ist.

Wenn Sie in den letzten Tagen und Monaten beobachtet haben, wie der Wettbewerb zwischen Swisscom und Cablecom funktioniert, was da für ein Wettbewerb im Gange ist, können Sie doch nicht im Ernst sagen, wir hätten in der Schweiz monopolistische Verhältnisse! Man kann es ja auch an den Auswirkungen ablesen: Schauen Sie einmal, wie sich die Preise für Telefonie in der Schweiz in den letzten fünf Jahren entwickelt haben und wo sie im Moment im europäischen Vergleich sind. Schauen Sie auf die Anschlussdichte bei den Breitbandanschlüssen. Die Schweiz hat zwei Jahre Vorsprung auf die Europäische Union, die ja entbündelt hat. Schauen Sie auf die Quote der Investitionen pro Kopf der Bevölkerung: Sie ist im internationalen Vergleich ebenfalls hervorragend. Wir haben also ein System, das auch bezüglich der Investitionsanreize bestens funktioniert.

Es stellt sich noch die Frage, was sich verbessern bzw. verändern würde, wenn man die letzte Meile entbündeln würde. Da ist der Blick auf andere Länder erlaubt, die entbündelt haben. Wir haben die Erfahrungen in der Europäischen Union. Dort sind heute - Jahre, nachdem entbündelt worden ist - nicht einmal 2 Prozent aller Haushalte entbündelt. Das beweist ja nichts anderes, als dass das Bedürfnis zu entbündeln in der Bevölkerung und bei den Betrieben äusserst gering ist. Und das gilt eben auch für den volkswirtschaftlichen Nutzen, den man aus der Entbündelung ziehen würde; er ist eben auch nahe bei null.

Wir sind dafür, dass man bei der jetzigen Regelung bleibt. Wir sind gegen die Mehrheitsanträge und auch gegen die neuen Anträge der bürgerlichen Fraktionen, weil wir befürchten, dass sie zu massiver Investitionsunlust beim Marktleader, bei der Swisscom, führen werden, dass sie schlecht für die Schlüsselinfrastruktur Telekommunikation sind - vor allem in den Randregionen - und dass sie auch schlechte Konsequenzen für unseren Betrieb Swisscom haben werden. Wenn Sie uns hier vorwerfen, wir würden bezüglich der Swisscom Heimatschutz betreiben, dann sage ich Ihnen, Herr Amstutz: Diesen Vorwurf lassen wir uns gerne gefallen, inklusive des Begriffes, den Sie dafür verwendet haben.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu den so genannten Breitbandanträgen der bürgerlichen Fraktionen sagen. Sie sind eigentlich nur der Beweis dafür, dass sich Ihre Desorientierung fortgesetzt hat. Das Spiel, das hier bezüglich Revision des Fernmeldegesetzes in den letzten zwei Jahren stattgefunden hat, ist eher eine Komödie als eine Tragödie, sofern es Ihr Verhalten betrifft. Die beste Illustration dafür haben wir vorhin von Herrn Theiler bekommen, als er auf die Fragen von Herrn Levrat sagte, er persönlich sei eigentlich auch gegen die Befristung auf zwei Jahre und er persönlich sei eigentlich auch für "full access" und nicht nur für "bitstream access". Er ist also persönlich genau für das andere und nicht für das, was Sie jetzt mit Ihren Anträgen fordern. Auch Herr Hochreutener, der in der Kommission noch vehement für die Mehrheitsversion gefochten hat, ist jetzt plötzlich ganz anderer Meinung. Wir finden Ihre Anträge in der Sache [PAGE 1699] falsch; sie bedeuten den Wegfall der Investitionspflicht für die Bitstream-Bezüger. Wenn Sie sagen, das sei gut für die Randregionen, dann sage ich Ihnen, das Gegenteil ist der Fall: Es wird Rosinenpickerei bei den Agglomerationen geben. Gut für die Randregionen ist ein starker Service-public-Grundversorger - das ist die Swisscom -, und genau den wollen Sie mit Ihren Anträgen schwächen.

Ich bitte Sie daher, der Minderheit I (Levrat) zuzustimmen, und wenn das nicht gelingt, dann zumindest bei der Minderheit II (Marti Werner).