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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2000-06-13

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-13

Wortprotokoll

Die einzige verbliebene Differenz ist keine weltbewegende Angelegenheit und etwas, das im Ergebnis ausser spezialisierten Sozialversicherungsrechtlerinnen und -rechtlern kaum jemand versteht.

Worum geht es? Die Kommissionsmehrheit empfiehlt, beim gegenwärtigen Rechtszustand zu bleiben, nämlich gegenüber heute gar nichts zu ändern. Das würde im Ergebnis heissen, dass der Versicherte im KVG - als praktisches Ergebnis in der Krankenversicherung - einen Wahlgerichtsstand hat, d. h. zwischen seinem eigenen Wohnsitz und dem Sitz der Krankenversicherung wählen kann, wo die Klage eingereicht werden soll. Das kann praktisch dort eine Rolle spielen, wo ein Versicherter nicht die Sprache des Landesteiles zur Muttersprache hat, in dem er den Wohnsitz hat. Ein Deutschschweizer, der in Genf wohnt, hat dann die Möglichkeit - sofern die entsprechende Krankenkasse in der Deutschschweiz beheimatet ist -, die Klage auch auf Deutsch einzureichen. Dasselbe gilt vice versa bei einem Romand, der in der Deutschschweiz wohnt, aber eine in der Romandie beheimatete Kasse hat. Das ist das Versichertenfreundliche an der heutigen Regelung.

Die etwas radikalere Lösung von Herrn Widrig, die etwas mehr auf die Interessen der Krankenversicherer ausgerichtet ist, will es beim Wohnsitz-Gerichtsstand bewenden belassen.

Wie gesagt, das ist keine weltbewegende Angelegenheit. Für die Kommissionsmehrheit gab es keinen Grund, bei der Krankenversicherung diese Einschränkung gegenüber heute vorzunehmen. Die Kommissionsmehrheit war der Auffassung, man solle es beim gegenwärtigen Rechtszustand belassen.

Entsprechend empfehlen wir Ihnen Zustimmung zur Mehrheit.