Strahm Rudolf · Nationalrat · 1999-12-16
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-16
Wortprotokoll
Ich übernehme auch hier eine Restanz aus der letzten Legislatur. Die Motion der SP-Fraktion wurde von Frau Ursula Leemann vorbereitet. Es handelt sich um das wahrscheinlich grösste ungelöste Problem der Eidgenossenschaft im Fiskalbereich, nämlich um die Frage der materiellen Harmonisierung respektive der wachsenden Disparitäten unter den Kantonen.
Wenn Sie davon ausgehen - ich führe einmal das Beispiel der natürlichen Personen an -, dass eine Person mit einem mittleren Einkommen von 60 000 Franken, die im Kanton Neuenburg, im Kanton Freiburg oder im Kanton Jura wohnt, zweieinhalbmal mehr Steuern zahlen muss als eine Person mit gleichem Einkommen im Kanton Zug, dann besteht hier dringend Handlungsbedarf. Ausserdem können Sie sehen, dass die Disparitäten in der Schweiz stark im Wachsen sind: zwischen den Kantonen, innerhalb der Kantone zwischen den Städten und den Grüngürteln, aber auch zwischen den Landesteilen. Die Unterschiede der Steuerbelastung nehmen zu und werden vor allem zu einem drückenden Problem im Bereich der mobilen Sitzgesellschaften, der Holdinggesellschaften. Wenn Sie zudem sehen, wie die Kantone einander mehr und mehr reiche Steuerpflichtige "abluchsen", wie Milliardäre aus Zürich in Freienbach und Hurden ihre Villen errichten, dabei von allen Einrichtungen, von der Infrastruktur, von den Investitionen der Stadt Zürich voll profitieren, aber zwei- oder dreimal weniger Steuern zahlen, dann besteht hier Handlungsbedarf. Es geht hier wirklich um den nationalen Zusammenhalt.
Die SP-Fraktion möchte - wir haben das in der letzten Legislaturperiode schon mit einer Parlamentarischen Initiative vorgeschlagen -, dass der Bundesrat eine Vorlage zur materiellen Steuerharmonisierung präsentiert.
Nun möchte ich gleich ein Missverständnis ausräumen: Wir wollen keinen Einheitssteuersatz - wenigstens meine persönliche Meinung ist, dass das in der Eidgenossenschaft nicht möglich ist -, sondern wir möchten eine Eingrenzung, eine Bandbreite. Wenn das schweizerische Mittel der Steuerbelastung bei den natürlichen Personen 100 Prozent ist, würde ich den Steuersatz z. B. zwischen 80 und 120 Prozent eingrenzen. Heute haben wir eine Disparität, die von 47 bis 139 Prozent geht. Wir möchten das auf 100 plus respektive minus 20 Prozent eingrenzen. Bei den juristischen Personen könnte man den Satz vielleicht zwischen 90 und 110 Prozent eingrenzen. Der Kanton Zürich kennt ein solches System (plus/minus 20 Prozent) zwischen den Gemeinden mit Ausnahme der Stadt. Keine Gemeinde darf unter einen Steuersatz von 80 oder über einen Steuersatz von 120 Prozent gehen, sonst gibt es eine Umverteilung über einen Fonds. Ich glaube, ein solches Modell gehört zur künftigen Fiskalpolitik der Eidgenossenschaft.
Noch ein Wort zum Projekt "Neuer Finanzausgleich": Sie kennen natürlich unsere Argumente schon lange. Herr Bundesrat Villiger wird sagen, er komme jetzt dann mit dem neuen Finanzausgleich.
Abgesehen davon, dass dieser neue Finanzausgleich ein Monsterpaket ist, an dessen Realisierung ich in dieser Form nicht glaube, muss man eines sehen: Der neue Finanzausgleich im engeren Sinne, d. h. der Ressourcenausgleich, bringt zwar auch eine Harmonisierungskomponente - aber in welchem Ausmass? Es handelt sich um etwa zehn Prozent der heutigen Disparität. Wir haben ausgerechnet, dass heute bei einem Einkommen von 60 000 Franken der Unterschied der Kantons- und Gemeindesteuern zwischen dem Kanton mit dem tiefsten und demjenigen mit dem höchsten Steuersatz 5000 Franken Steuerbetrag beträgt. Sollte das Projekt Villiger des neuen Finanzausgleichs mit der Ressourcenausgleichskomponente realisiert werden, wird dieser Unterschied um 500 Fränklein von 5000 Franken auf 4500 Franken reduziert. Die Disparität bleibt.
Wenn das realisiert sein wird, wird die Disparität durch die wirtschaftliche Entwicklung die Gamme wieder auseinandergejagt haben. Mit anderen Worten: Wir stehen hinter dem Ressourcenausgleich, und man kann ihn noch etwas verbessern, indem man die Mindestausstattung auf 95 Prozent erhöht, also technisch verändert. Aber: Mit dem neuen Finanzausgleich können Sie eine materielle Harmonisierung nicht erreichen. Die Disparitäten in der Schweiz werden [PAGE 2548] auch mit dem neuen Finanzausgleich wachsen. Das ist kein valables Gegenprojekt. Ein intelligentes Verfahren müsste eine Kombination von neuem Finanzausgleich und materieller Harmonisierung sein. Ich verstehe nicht, dass man nur das eine will und das andere nicht.
In diesem Sinne haben Sie eine Chance, wenn Sie die Motion der SP-Fraktion, die sehr offen gehalten ist, überweisen und dem Bundesrat einen Ankick geben, auch diese materielle Harmonisierung mit dem neuen Finanzausgleich aufzustarten.