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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-10-07

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-10-07

Wortprotokoll

Ziel des Jagdgesetzes ist es ja gerade, wild lebende Säugetiere und Vögel als Bestandteil der einheimischen Tierwelt zu erhalten. Die Regelung und die Planung der Jagd ist aber Aufgabe der Kantone, und diese haben dafür zu sorgen, dass keine Arten durch die Jagd gefährdet werden. In diesem Sinne sind die Kantone verpflichtet, die Schonzeiten zu verlängern oder die Liste der jagdbaren Arten einzuschränken, wenn der Schutz regional bedrohter Arten dies erfordert. Falls jetzt eine Art gesamtschweizerisch durch die Jagd bedroht wird, ist der Bundesrat verpflichtet, die Kantone zunächst anzuhören und dann die Liste der jagdbaren Arten entsprechend zu kürzen. Er kann die Liste der jagdbaren Arten aber auch erweitern, sofern die Bestände geschützter Arten die Jagd wieder zulassen.

Frau Marty Kälin hat gesagt, dass es bei Grenzüberschreitungen oder Grenzüberflügen von Tieren zu gewissen Ungleichheiten kommen könne. Unser Föderalismus wirkt sich eben nicht nur auf uns Menschen aus, sondern auf alle Lebewesen, die dieses Land frequentieren. Hier muss gleiches Recht für alle gelten. In diesem Sinne pflegen wir eben auch etwas die Traditionen der Kantone. Es ist jetzt einmal so, dass insbesondere die Kantone Jura und Tessin die Tradition kennen, Waldschnepfen zu jagen. Der Birkhahn wird im Gebirge, zum Beispiel in Graubünden und im Wallis, von den Jägern gejagt; wie er diese Tradition selber empfindet, weiss ich nicht. Trotzdem achten wir auf die Traditionen in den verschiedenen Kantonen. Wir gehen mit dem Motionär darin einig, dass aus ethischen Erwägungen Tiere geschont werden sollten, die sich an der Aufzucht von Jungtieren beteiligen. Diese Regelung war bisher an die Kantone delegiert.

Wir möchten im Rahmen der Revision des Jagdgesetzes die Dauer der Fortpflanzungszeit der einzelnen Arten überprüfen und dann die Schonzeit für die Rabenkrähe, für die Elster und für die Eichelhäher und Eichelhäherinnen während der Brutzeit verlängern. So bleibt auch in Zukunft die Möglichkeit erhalten, diese Arten zur Verhütung von übermässigen Schäden zu regulieren. Desgleichen ist der Bundesrat bei der Motion Donzé damit einverstanden, dass die Bestimmungen im Jagdgesetz zu präzisieren sind, wenn es um Störungen gegenüber wild lebenden Säugetieren und Vögeln geht. Die gefährlichste Bedrohung ist heute immer noch der überbordende Freizeitbetrieb. Wir haben gehört: Das Auto ist eine Gefahr für die Hasen und auch für den Wildgreif, aber auch all diese Mountainbikes und die übrigen Betätigungen, die da im Wald betrieben werden. Dessen möchten wir uns bei der nächsten grösseren Revision des Jagdgesetzes grundsätzlich annehmen.

Daher sind wir bereit, beide Motionen als Postulate anzunehmen.