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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2004-10-07

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-07

Wortprotokoll

Nachdem meine Vorrednerin Ihnen diese Initiative so eloquent vorgestellt und empfohlen hat, hoffe ich, mich entsprechend kurz zu fassen. Ich darf hier ein Geschäft der Kommission für Rechtsfragen vertreten, der ich damals noch angehörte. Sie haben es gehört: Am 13. Oktober 2003 wurde die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer beraten, und zwar empfiehlt Ihnen die Kommission mit 9 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.

Sie haben es gehört, der Hintergrund ist klar. Er besteht darin, dass die ungleiche Behandlung der Ehegatten schon 1994 zu einem Vorstoss, nämlich zur parlamentarischen Initiative Sandoz Suzette 94.434, geführt hatte. Diese Initiative ist dann hier in der Schlussabstimmung gescheitert; Frau Garbani hat Ihnen die Hintergründe soeben dargelegt, sodass ich darauf verzichten kann, sie noch einmal zu erläutern. Ein Hauptpunkt war wohl, dass bei Uneinigkeit der Eltern bezüglich des Familiennamens die Vormundschaftsbehörde hätte entscheiden sollen, welche Lösung für das Kind zu treffen wäre. Das erklärt sicher mit, warum diese Initiative im letzten Moment gescheitert ist.

Das heisst nicht, dass das Problem gelöst ist. Deshalb hat eben die Kommission diese parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer geprüft; Frau Garbani hat schon darauf hingewiesen. Ein Teil der Opposition erklärt sich damit, dass man gesagt hat, man wolle nicht schon wieder - nicht schon jetzt wieder - dieses Thema aufgreifen. Aber nachdem die Situation eben nach einer Lösung ruft, war es für die Kommissionsmehrheit klar, dass es sinnvoll wäre, möglichst bald wieder an diese Arbeiten heranzugehen. In diesem Sinne schliesst sich die Kommission der Meinung der Initiantin an, dass eben bei der Regelung des Namens und des Bürgerrechtes der Ehegatten Handlungsbedarf besteht.

Es gibt zwei Punkte, bei denen die formalrechtliche Gleichstellung der Ehegatten nicht gewährleistet ist, und diese beiden Punkte müssen geregelt werden. Ein Punkt hat mit der Voranstellung des Namens der Ehefrau zu tun. Diese Möglichkeit gibt es seit einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes. Die auf unserer gesetzlichen Ebene geltende Regelung widerspricht diesem Grundsatz und sollte deshalb korrigiert werden. Auch bei der Regelung des Bürgerrechtes - das ist der zweite Punkt - ist die Gleichstellung nicht gewährleistet. Die Ehefrau übernimmt die Bürgerrechte des Ehemannes und behält ihre; umgekehrt gilt diese Regelung jedoch nicht.

Diese beiden Punkte sollen geregelt werden. Sie haben festgestellt, dass die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer offen formuliert ist. Es wird also zu prüfen sein, wie die Lösung im Detail aussieht. Es gibt aber durchaus konkrete Lösungsvorschläge.

Ich habe schon erwähnt, dass die Minderheit der Kommission vor allem die zeitliche Dynamik kritisiert hat. Man fand es verfrüht, dieses Thema schon wieder aufzugreifen. Aber der Handlungsbedarf bleibt bestehen; das wurde ausgeführt.

Ich kann Ihnen also weitere Einzelheiten ersparen und möchte Ihnen zum Schluss ganz klar sagen: Mit dem Namen ist ein wesentlicher Teil der persönlichen Identität verknüpft, selbstverständlich für Frauen und für Männer. Geben Sie deshalb dieser Initiative Folge, die diesem wesentlichen Grundsatz, der Verknüpfung der Identität mit dem Namen, Rechnung trägt und zu einer zeitgemässen Lösung führen wird.