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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2004-10-07

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-07

Wortprotokoll

Als Gesetzgeber und Gesetzgeberinnen sind wir der Verfassung verpflichtet, und darin ist in Artikel 8 auch der Gleichstellungsgrundsatz verankert. Im Eherecht ist nun in zwei Punkten die formale Gleichstellung nicht verwirklicht: zum einen beim Namensrecht, zum anderen beim Bürgerrecht.

Nach der gesetzlichen Regelung ist der Name des Ehemannes der Familienname. Die Ehefrau kann ihren Namen voranstellen. Mit einer behördlichen Namensänderung kann der Name der Gattin als Familienname gewählt werden. Auf dem Verordnungsweg hat der Bundesrat zudem aufgrund eines Urteiles des Strassburger Gerichtshofes im Jahre 1994 festgehalten, dass auch der Ehemann seinen Namen voranstellen kann. Diese Verordnungsregelung findet keine gesetzliche Grundlage.

Die zweite Ungleichbehandlung haben wir beim Bürgerrecht. Hier trifft es nicht die Frauen, sondern die Männer. Die Ehefrau übernimmt beim Eheschluss auch die Bürgerrechte des Mannes. Umgekehrt ist es nicht so, dass der Mann die Bürgerrechte der Frau bekommen würde.

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte nun die damalige liberale Nationalrätin Suzette Sandoz im Jahre 1994 diese Ungleichbehandlung beseitigen. Die Kommission für Rechtsfragen hat aufgrund dieser parlamentarischen Initiative ein Regelwerk erarbeitet. Es war relativ komplex und führte dazu, dass die vorgeschlagene Regelung - eigentlich überraschend - in der Schlussabstimmung im Jahre 2001 abgelehnt wurde. Einer von mehreren Gründen war wohl der, dass die Namensregelung für das Kind insofern schwer verständlich war, als im Konfliktfall eine Behörde den Entscheid getroffen hätte. Ich denke, das ist eine Lösung, die politisch zu Recht auf grossen Widerstand gestossen ist. Ein weiterer Grund wird auch eine gewisse Emotionalität gewesen sein, denn die Namensregelung ist zwar kein Politikum, aber ein hoch emotionalisiertes Thema.

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Ich beantrage Ihnen mit meiner parlamentarischen Initiative, einen verfassungsgerechten Zustand herzustellen und damit auch das moderne Verständnis von Partnerschaft durchzusetzen, das die Gleichbehandlung von Frauen und Männern wirklich respektiert. Wie gesagt diskriminiert das Namensrecht die Frauen. Es hat auch weit gehende Konsequenzen für die Identität der Frauen. Wenn Sie z. B. nach Jahren Schulkolleginnen suchen, können Sie sie kaum ausfindig machen, wenn sie geheiratet haben, weil sie mehrheitlich nicht mehr unter ihrem Namen auftreten. Die Bürgerrechtsregelung wiederum diskriminiert die Männer.

Die heutige Namensregelung entspricht aber auch nicht dem Verständnis vieler traditionell ausgerichteter Ehepaare, und zwar gilt das für den Allianznamen. Der Allianzname ist heute rechtlich nirgends verankert. Was das für Konsequenzen hat, haben Sie bei der Regelung des neuen Passes gesehen. Da wurde aus Frau Calmy-Rey plötzlich Frau Calmy, und Frau Metzler-Arnold, die auf ihren Allianznamen ebenfalls Wert legte, wurde nur der Name Metzler zugestanden. Aufgrund der politischen Diskussion wurden dem Vernehmen nach die Einträge in den Pässen dann geändert. Wenn wir die Namensregelung diskutieren, ist es sicherlich sinnvoll, dass auch die Frage des Allianznamens geregelt wird.

Ich mache mit meiner parlamentarischen Initiative keine Vorgaben. Es wird der Kommission für Rechtsfragen offen stehen, eine Lösung zu finden. Sie kann dabei auf die umfangreichen Vorarbeiten, die sie bereits geleistet hat, zurückgreifen. Ich denke auch, dass nach der Ablehnung in der Schlussabstimmung im Jahre 2001 genügend Wasser den Rhein hinuntergeflossen sein sollte, dass wir emotionslos eine vernünftige Regelung finden, die der Gleichstellung Rechnung trägt. Es hat sehr viele Leute in diesem Land, die darauf warten. Ich habe aufgrund der parlamentarischen Initiative sehr viele Reaktionen auf der einen Seite von Brautleuten und auf der anderen Seite von Rechtsprofessoren erhalten, die auch der Meinung sind, dass wir den heutigen verfassungswidrigen Zustand nicht aufrechterhalten sollten.