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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2004-10-07

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-07

Wortprotokoll

Die Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eigentlich die intelligenteste Art überhaupt, Steuern zu erheben, weil Erbschafts- und Schenkungssteuern mit keinerlei negativen Nebenwirkungen behaftet sind. Dies im Gegensatz zur Mehrwertsteuer, die den Konsum belastet, oder zu den Lohnprozenten, die die Arbeit verteuern. Wenn Sie Erbschaften besteuern, nehmen Sie niemandem etwas weg; Sie sorgen nur dafür, dass diejenigen, die etwas bekommen, etwas weniger bekommen. Diejenigen, die etwas bekommen, haben ja nichts dazu beigetragen, dass es dieses Einkommen gibt, sondern es haben andere dafür gearbeitet und gespart. Nur schon von daher ist die Aufteilung der Erbschaften und Schenkungen zwischen den Nachkommen und der Allgemeinheit eigentlich die konsequenteste und richtigste Art, diese Vermögen aufzuteilen.

Nun haben die Kantone in den letzten Jahren ungefähr das Dümmste gemacht, was man mit dieser intelligenten Steuer machen kann - sie haben sie nämlich reihenweise abgeschafft. Aber sie haben das nicht aus freiem Willen getan, sondern unter dem Eindruck des unseligen Steuerwettbewerbes, der immer mehr dazu führt, dass in unserem Staat das Steuersubstrat auf allen Ebenen geschmälert wird. Das gilt ja z. B. auch bei einem anderen grossen Einkommensbereich, bei den Erträgen aus Aktienbesitz. Vor gut zehn Jahren gab es in der Schweiz 5,5 Milliarden Franken Dividendenerträge. 100 Prozent davon wurden besteuert. Zehn Jahre später, im Jahre 2002, gab es 35 Milliarden Franken Aktienerträge; davon wurden nur noch 30 Prozent in Form von Dividenden ausbezahlt, also besteuert. 70 Prozent aber wurden auf andere Art und Weise ausbezahlt, z. B. in Form von Nennwertreduktionen oder Rückkäufen, und diese sind steuerbefreit.

Mit anderen Worten: Wir sind daran, das Steuersubstrat ständig zu schmälern. Das bedeutet nichts anderes, als dass diejenigen Einkommen, die dann noch besteuert werden, einen immer grösseren Teil der Abgabelast tragen müssen. Das ist natürlich unvernünftig. Die Erbschaftssteuer ist ein Weg, um ein bestimmtes Einkommen wieder oder neu der Besteuerung zu unterziehen und damit das Substrat etwas zu verbreitern.

Es ist uns klar - und das ist dem Initianten wahrscheinlich auch klar -, dass es da ein erhebliches politisches Akzeptanzproblem gibt. Es ist schwierig, eine Mehrheit für eine neue Steuer zu bekommen. Darum - und das ist ja in dieser Phase einer parlamentarischen Initiative möglich - kann man noch ein paar Ideen in den Prozess hineingeben, die dann vielleicht, sofern Sie zustimmen, aufgenommen werden könnten. Wir neigen z. B. in der Zwischenzeit dazu, die Erhebung einer nationalen Erbschaftssteuer mit einer ganz konkreten Zweckbindung zu versehen. Wir haben - um ein Beispiel zu geben - ein wachsendes Problem in der Finanzierung der Langzeitpflege. Dieses Problem haben die Gemeinden, die Kantone und der Bund. Wenn man die Erträge dieser nationalen Erbschaftssteuer zweckgebunden für die Finanzierung der wachsenden Kosten der Langzeitpflege einsetzen würde, hätte man hier wahrscheinlich die politische Akzeptanz verbessert und würde einen sehr guten Nutzen stiften.

Wir sind, Herr Initiant, auch der Meinung, wenn man weiterarbeitet, dass man sich genau überlegen muss, wem der Ertrag dieser Steuer zufliessen würde. Die SP neigt im Moment zur Auffassung, dass man eine Ertragsaufteilung vornehmen sollte. Wenn wir also schon z. B. eine Zweckbindung machen, die auch die Kantone einschliesst, könnte auch die Ertragsaufteilung so vorgenommen werden, dass Bund und Kantone - z. B. fifty-fifty oder wie auch immer - in den Genuss dieser Erträge kämen. Aber das sind einfach Ideen, die wir mit einer nationalen Erbschaftssteuer verknüpfen würden.

Wir bitten Sie, den ersten Schritt zu tun und diesem Rat zu ermöglichen, diese Idee wirklich seriös auf den Prüfstand zu nehmen.