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Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2004-10-07

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-07

Wortprotokoll

Seit mehr als drei Jahren arbeitet die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) an der [PAGE 1735] Reform des Lohnausweises. Die Absicht: Der Fiskus will in Zukunft über sämtliche Zusatzleistungen an Arbeitnehmer, so genannte "fringe benefits", vollständig informiert sein, und die Arbeitgeber sollen zu Erfüllungsgehilfen der Steuerbehörden werden. Der Eindruck täuscht nicht, dass es der Verwaltung und den Kantonen weniger um eine administrative Harmonisierung von Abläufen geht, sondern um die Geldbeschaffung mit helvetischem Perfektionismus. Am 24. Mai 2004 hat die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben meiner Initiative Folge gegeben, es seien die wichtigsten Grundsätze der Lohnausweiserstellung stufengerecht festzuschreiben. Warum dies?

Es geht darum, den Selbstläufern der SSK entgegenzutreten und dem perfektionistischen Treiben von Verwaltungsstellen Einhalt zu gebieten. Denn in den Händen der Steuerverwalter ist aus dem ursprünglich guten Projekt "Neuer Lohnausweis" ein gigantisches Regelwerk geworden. Steuerzahler würden kleinlich ausgemolken, und die Arbeitgeberschaft, insbesondere die KMU, müsste sich mit einer Fülle von administrativem Kleinkram herumquälen.

Die Mehrheit der WAK hat deshalb erkannt, dass es der SSK vor allem darum geht, mit zusätzlichen Angaben zur Entschädigung von Arbeitnehmenden noch mehr steuerpflichtiges Einkommen zu generieren. Die dafür entwickelten Vorschriften zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung wurden auf 17 Seiten in 79 Rubriken zusammengefasst. Auch wenn anscheinend in den Verhandlungen der SSK mit den Vertretern der Wirtschaft Fortschritte erzielt wurden, so war ursprünglich doch vorgesehen, das auf Firmenkosten bezogene Abonnement einer Fachzeitschrift, sämtliche Rückvergütungen für Berufsreisen, das Jahresgeschenk, die gelegentlich private Benutzung des Firmenhandys und vieles, vieles mehr von den Arbeitgebenden zukünftig auflisten zu lassen. Statt nach einfachen und praktikablen Lösungen zu suchen, wurde das Vorschriftenpaket glatt verdoppelt, um alles bis in die kleinsten Einzelheiten hinein zu definieren und zu reglementieren. Mit Strafbestimmungen bis zu 50 000 Franken Busse und sogar Gefängnisandrohung für ungenaues Ausfüllen des geplanten Lohnausweises sollen die Arbeitgebenden eingeschüchtert und sozusagen auf Vorrat kriminalisiert werden.

Angesichts solcher Beamteneskapaden rügte am 5. Mai dieses Jahres sogar Bundespräsident Joseph Deiss den Widerspruch zwischen der versprochenen administrativen Entlastung der KMU sowie den Bemühungen um Wirtschaftswachstum und den Vorstellungen vom neuen Lohnausweis. Inzwischen führten die Opposition der Wirtschaftsverbände und die konstruktive Mitarbeit innerhalb einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der SSK und der Wirtschaft, dazu, dass die SSK ihre Vorstellungen vom neuen Lohnausweis überarbeiten und vor allem den Einführungstermin verschieben musste.

Trotz möglicher Verbesserungen sind aber nach wie vor enorme Folgekosten zur Umsetzung des künftigen Abrechnungssystems zu befürchten, welches der Fiskus den Unternehmen, sprich Arbeitgebenden, aufbürden will. Wie salopp die zuständigen Stellen über solche Bedenken hinweggehen, zeigt eine Stellungnahme der Eidgenössischen Steuerverwaltung: "Mitarbeitende, denen ein Teil des Lohnes in Form von Natural- oder Gehaltsnebenleistungen zugeht, dürfen von Verfassung wegen steuerlich nicht anders behandelt werden als solche, die den ganzen Lohn in Geld erhalten. Die Form der Entlöhnung wird vom Arbeitgeber frei gewählt. Ein für ihn daraus resultierender allfälliger administrativer Mehraufwand bei der Erstellung des Lohnausweises ist bloss eine Konsequenz dieser Wahl."

Selber schuld, heisst das zur Begründung des Vorhabens! In Zukunft sei im Amtsformular der Weg der letzten und hintersten Franken nachzuzeichnen, wird gebetsmühlenartig wiederholt, es gehe doch nur um die gesetzeskonforme und rechtsgleiche Besteuerung von Einkünften aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit und um mehr Rechtssicherheit.

Es darf einfach nicht sein, dass Arbeitgebende in die Rolle von Hilfssheriffs des Fiskus gedrängt werden. Das Parlament muss Gelegenheit erhalten, nach dem Übergriff der Vollzugsinstanzen des Bundes und der Kantone dafür zu sorgen, dass materielle Verschärfungen der Steuergesetzgebung nicht im Alleingang durch die Verwaltung eingeführt werden können, sondern einzig durch demokratische Beschlüsse der zuständigen Bundesbehörden.

Zum Schluss: Wir müssen sicher keine "Lex Lohnausweis" machen. Vielleicht findet die dafür zuständige WAK, die sich nach der Überweisung mit diesem Geschäft befassen muss, zusammen mit den Steuerbehörden, zusammen auch mit Kreisen der Wirtschaft eine durchaus stufengerechte Lösung.

Ich bitte Sie, im Sinne der Erwägungen der Mehrheit der WAK meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.