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Hofmann Hans · Ständerat · 2004-09-27

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-27

Wortprotokoll

Es ist nicht üblich, dass man nach dem Bundesrat noch einmal das Wort ergreift. Aber ich möchte ein Missverständnis ausräumen, das wahrscheinlich dadurch entstanden ist, dass ich mich in meiner Begründung [PAGE 494] zu unpräzise ausgedrückt habe. Es betrifft die rückwirkende Zulassung der Gruppenbesteuerung, die Sie in Ihrer Stellungnahme angeschnitten haben.

Es geht dabei nicht darum, dass Jahresabschlüsse rückwirkend angepasst werden sollen, sondern es geht lediglich darum, dass die Gruppenbesteuerung auch in einer laufenden Abrechnungsperiode rückwirkend ab Beginn dieser Periode möglich sein sollte - es geht um nichts anderes. Ich denke, dass dies ein Missverständnis ist, das ich verursacht habe. Im Übrigen anerkennt ja Herr Bundesrat Merz, dass es hier ein Problem gibt. Ich denke, das Gesundheitswesen lässt sich von anderen Gruppenbesteuerungen abgrenzen. Es ist mir nach wie vor nicht klar, weshalb Arztpraxen zusammenarbeiten können und es dort keine Mehrwertsteuer gibt - da besteht auch kein Subordinationsverhältnis -, während für die genau gleiche Leistung zwischen Spitälern die Mehrwertsteuer verrechnet wird. Es könnte hier im Gesundheitswesen viel gespart werden, ohne dass jemand dadurch Verluste erleiden müsste.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen, damit der Bundesrat das Problem so oder so, im Zusammenhang mit dem Vorstoss Raggenbass, einer generellen Überprüfung unterziehen kann.