Heberlein Trix · Ständerat · 2004-09-27
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-27
Wortprotokoll
Im Anschluss an das, was Kollege Hans Hofmann in der Begründung seiner Motion erwähnt hat, ist für mich die Antwort des Bundesrates auch ein Ausdruck rein fiskalischen Denkens der Steuerverwaltung in Bezug auf allenfalls verpasste Einnahmen. Ich denke, man müsste den realpolitischen Gegebenheiten Rechnung tragen - und dies nicht so sehr im Rahmen von Sparmassnahmen im Gesundheitswesen, sondern ganz generell. Denn sicher ist generell festzustellen, dass die Auslegungen im Mehrwertsteuerbereich - nicht so sehr des Gesetzestextes, sondern insbesondere der Verordnungen, der Kreisschreiben oder im Speziellen der Branchenbroschüren - äusserst komplex und für die Betroffenen kaum voraussehbar sind. Damit tragen sie zu einer verbreiteten Rechtsunsicherheit bei; Herr Kollege Stähelin hat die Konsequenzen jetzt im Bereich der Umstrukturierungen im Spitalbereich geschildert.
Zu Recht wird in Ziffer 3 der Antwort erwähnt, dass durch die umfangreiche Liste der vom Gesetzgeber in Artikel 18 angeordneten Ausnahmen von der Mehrwertsteuerpflicht und die aufgeführten Ausnahmen zur Zulassung zur Gruppenbesteuerung die Gefahr einer Aufweichung der Voraussetzungen für die Zulassung bestehe. Jede Befreiung schafft aber generelle Unsicherheiten, und jede generelle Befreiung schafft auch wieder Ungerechtigkeiten. Letztendlich darf dieser Gefahr aber nicht aus Angst vor Steuerverlusten mit einer formalistischen Auslegung begegnet werden, sondern es müssen für alle Benützer klare, voraussehbare Regeln bestehen.
Kompliziert und unüberschaubar ist die Situation bei der Mehrwertsteuer nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch bezüglich der von der Steuerverwaltung erlassenen Kreisschreiben oder Branchenbroschüren. In vielen Bereichen haben diese nämlich nie ein Vernehmlassungsverfahren durchlaufen oder wurden nie politischen Behörden zur Genehmigung vorgelegt, sie haben aber einen viel entscheidenderen Einfluss auf die Ausgestaltung der Steuerpflicht oder der Steuerbefreiung. Gerade bei den Branchenbroschüren wird oftmals kaum ein Bezug zur Gesetzesbestimmung hergestellt; die Auslegung der Steuerbehörden ist dann sehr formalistisch - wie auch bei der Antwort zur diskutierten Motion. Die Verfasser haben oft realitätsfremde Anwendungen oder Formalien vor Augen; die Folgen für die Steuerpflichtigen sind gravierend.
Ich denke, für alle Beteiligten, sei dies im Gesundheitswesen oder in anderen Bereichen, müssen Steuerbelastungen kalkulierbar sein. Warum beispielsweise wird der Begriff "Subvention" im Mehrwertsteuergesetz und im Subventionsgesetz verschieden ausgelegt? Die Kalkulierbarkeit ist eine wesentliche Grundlage im Alltagsgeschäft, und auch die Mehrwertsteuerbehörde muss sich noch vermehrt als Dienstleister verstehen. Im offenen Kontakt ist die gleiche Behandlung von gleichartigen Sachverhalten gefragt, wie das in der Motion aufgezeigt wird. Dies ist bei den verschiedenen Abteilungen der Steuerverwaltung nicht immer der Fall. Es darf also kein Eindruck von Willkür entstehen, und ich denke, dies ist ganz entscheidend, ob nun die Auslegung so oder so gehandhabt wird. Entscheidend ist aber, dass die Betroffenen klar voraussehen können, wie das aussehen wird. Sie müssen auch in der Diskussion mit den Steuerbehörden klare Auskünfte erhalten, die nicht immer wieder anders lauten. Die Auslegung eines Reglementes sollte nicht anders lauten, je nachdem, welche Steuerbehörde gerade zuständig ist. Dies als generelle Anmerkung zur Auslegung, wie sie hier in der Antwort des Bundesrates vom Gesetz aus erfolgt ist.
Ich beantrage Ihnen ebenfalls, die Motion zu unterstützen und die entsprechende Gesetzesänderung vorlegen zu lassen.