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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-14

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-14

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Ausländerinnen und Ausländer, die legal eingereist sind und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen, können auf unbestimmte Zeit in der Schweiz verbleiben; dies natürlich unter der Voraussetzung, dass sie sich korrekt verhalten. Nur Saison- und Kurzaufenthaltsbewilligungen werden nicht verlängert, sondern müssen jeweils jährlich erneuert werden.

Aus der Begründung des Motionärs geht hervor, dass er eine besondere Regelung für Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien anstrebt, dies im Hinblick auf die besondere Situation der damaligen Saisonniers aus dieser Region nach der Einführung des Dreikreisemodells im Jahre 1991. Wie Sie der ausführlichen Stellungnahme des Bundesrates entnehmen können, gab es hier sehr grosszügige Übergangsregelungen. Die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung war in sehr vielen Fällen möglich.

Beim Entscheid über die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern wird humanitären Aspekten generell die notwendige Beachtung geschenkt. Der Bundesrat hat zudem am 1. März dieses Jahres die "Humanitäre Aktion 2000" beschlossen. Danach werden mehrere Gruppen von Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich, die vor dem 31. Dezember 1992 eingereist sind, vorläufig aufgenommen. In den Genuss einer vorläufigen Aufnahme kommen auch Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien, die wegen des Konfliktes in Bosnien zu uns geflüchtet sind und die in früheren Jahren als Saisonniers bei uns gearbeitet haben. Bedingung ist, dass die lange Anwesenheit nicht auf einem missbräuchlichen Verhalten der Betroffenen beruht und dass diese sich in der Schweiz integriert haben.

Den Anliegen des Motionärs wurde also in der Zwischenzeit mit der "Humanitären Aktion 2000" weitgehend Rechnung getragen. Nach Prüfung des Einzelfalles erlauben das Asylgesetz und die Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer einen unbeschränkten Aufenthalt, wenn die betroffenen Personen sich schon sehr lange in der Schweiz aufhalten, gut integriert sind und eine Wegweisung zu einer schwer wiegenden persönlichen Härte führen würde.

Zum erwähnten Einzelfall kann ich mich nicht weiter äussern. Für mich ist auch nicht ganz klar, ob es sich um einen Fall des Ausländer- oder des Asylbereiches handelt.

Mit der vorliegenden Motion wird gefordert, dass alle Ausländerinnen und Ausländer nach einem sechsjährigen Aufenthalt in der Schweiz - der Motionär hat jetzt allerdings auch von fünf Jahren gesprochen - im Rahmen eines Asylverfahrens oder als vorübergehend Schutzbedürftige eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung erhalten sollen. Die automatische Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nach sechs Jahren an alle ursprünglich für einen vorübergehenden Aufenthalt eingereisten Ausländerinnen und Ausländer muss jedoch ganz klar abgelehnt werden. Die Motion kann deshalb auch nicht als Postulat entgegengenommen werden. Einen solchen Anspruch in einem Gesetz zu verankern wäre das falsche Signal - dies besonders auch unter dem Aspekt der Erhaltung der Rückkehrbereitschaft ehemaliger Asylbewerber und Schutzbedürftiger.

Im Namen des Bundesrates stelle ich somit den Antrag, diese Motion abzulehnen.