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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-09-27

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-09-27

Wortprotokoll

Herr Escher: zunächst die Antworten. Die Fragen sind ja aus der Sicht eines Standesvertreters fast ein bisschen rhetorisch.

Erste Frage: "1. Teilt er (der Bundesrat) die Aussage von Herrn Bundesrat Merz?" Wenn ich mich vorher öffentlich und schriftlich beim Kanton und bei Ihnen entschuldigt habe, dann wird der Bundesrat meine Aussagen nicht teilen, und die Antwort lautet: nein.

Zweite Frage: "2. Wenn er diese Aussage teilt (aber er teilt sie nicht), auf welche kantonsvergleichenden Sachverhaltsfeststellungen stützt er sich?" Auf keine, Herr Escher! Der Bundesrat teilt diese Meinung nicht; eigentlich teilt sie niemand, sonst hätte ich mich auch nicht davon distanzieren müssen, was ich sofort getan habe: bei der Kantonsregierung, in den Medien, bei Ihnen. Ich weiss nicht, was Sie von mir jetzt noch wollen! Es ist am 1. April geschehen - übrigens finde ich das Datum noch interessant -, (Heiterkeit) und es ist eine Angelegenheit, die aus meiner Sicht, wie Sie das auch gesagt haben, Herr Escher, erledigt ist.

Ich habe in der Zwischenzeit, so glaube ich, auch auf andere Weise bewiesen, was Sache ist. Ich habe nämlich im Nachgang zur Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 einen Delegierten in der Eidgenössischen Finanzverwaltung eingesetzt mit dem Auftrag, die Beziehungen mit den Kantonen zu intensivieren. Es ist ausgerechnet ein Mann, der vorher während Jahren für den Kanton Wallis gute Arbeit geleistet hat! Kaum jemand kennt den Kanton Wallis so gut wie er. Ich glaube, damit habe ich auch zum Ausdruck gebracht, wie viel mir an diesen Beziehungen zu den Kantonen gelegen ist.

Ich habe seither auch mehrere Besprechungen mit Vertretern der Konferenz der Kantonsregierungen und der Finanzdirektorenkonferenz gehabt, im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich und anderen Projekten; ich komme darauf im Zusammenhang mit der Frage von Herrn Stadler noch zu sprechen. Diese Beziehungen haben sich sehr gut angelassen. Ich bin gelegentlich auch einmal in der welschen Schweiz gewesen und habe in Genf alle Finanzdirektorinnen und -direktoren der welschen Schweiz besucht und mit ihnen Kontakte gepflegt. Das ist für mich wichtig, denn ohne die Finanzdirektoren und ohne die Unterstützung der Kantonsregierungen kann ich meine Aufgabe nicht ausüben! Das ist selbstverständlich.

Nun zu den Sachfragen. Herr Escher, die Zahlen, die Sie genannt haben, sind ein Teil - ich habe hier noch andere; das muss ich Ihnen auch sagen. Aber ich möchte jetzt eben gerade nicht, dass wir wieder auf dem Niveau von Zahlen [PAGE 498] operieren. Es geht um viel mehr. Es geht um die Haltung, um die Art und Weise, wie man einander begegnet, um die Art und Weise, wie man dann mit Zahlen umgeht, und nicht darum, wie man sie einfach faktisch darstellt. Deshalb möchte ich diesen Zahlenteil, wenn Sie gestatten, hier jetzt weglassen. Aber ich bin bereit, Ihnen auch noch neue und andere Zahlen nachzuschieben - nicht ein anderes Bild -, einfach weil wir ja dazu verpflichtet sind, auch statistisch die Entwicklung zu verfolgen, auch zwischen den Kantonen.

Mit der Bemerkung "zwischen den Kantonen" komme ich auf das Votum von Herrn Stadler zu sprechen. Das Projekt "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen" ist ein altes Projekt. Es ist jetzt etwa zehn Jahre in Bearbeitung gewesen. Wir haben die entsprechenden Verfassungsvorschriften verabschiedet. Sie haben das mit, glaube ich, 33 zu 3 Stimmen getan, also mit sehr überwältigendem Mehr. Dieser neue Finanzausgleich steht jetzt im November zur Volksabstimmung an. In diesem Zusammenhang galt es, 36 Gesetzesrevisionen vorzubereiten. Zum Teil waren das kleinere Revisionen, zum Teil aber auch bedeutende, wie zum Beispiel die Schaffung eines Gesetzes, das die Integration der Behinderten in die Behindertenstätten regelt. Es macht den Kantonen gewisse Vorschriften über die Standards, es schreibt ihnen auch vor, Konzepte für die Behindertenintegration zu erstellen, es schreibt ihnen vor, ein Fachgremium über diese Konzepte urteilen zu lassen, und am Ende öffnet es auch den Rechtsweg bis zum Bundesgericht.

Zwischen diesem Gesetz und kleinen Änderungen, wo man vielleicht nur etwas streichen musste, hat es sehr viele Stationen gegeben. Gerade im Bereich der Übergangsbestimmungen, wo es darauf ankommt, dass eben die Kantone gleich, rechtsgleich und nie zu ihrem Nachteil behandelt werden, hat es zahlreiche Sitzungen in einem Steuerungsorgan gegeben, das wir gemeinsam mit den Kantonen geführt haben. In diesen Verhandlungen ging es darum, den Ressourcenausgleich zu definieren; es ging darum, die Belastungsausgleiche zwischen den verschiedenen Belastungen vorzunehmen, wie sie Herr Escher teils aufgezählt hat, besonders bei Bergkantonen, aber auch in städtischen Agglomerationen. All das ist definiert worden, all das ist besprochen worden, all das gilt es jetzt in Zahlen zu verwandeln, damit diese Unterschiede, die von Herrn Stadler zu Recht jetzt hier genannt wurden, eben einigermassen ausgeglichen werden.

Wir wollen das ja mit diesem Projekt erreichen, und der Bundesrat ist der Meinung, dass die NFA-Gesetzgebung die überlegenere Variante wäre gegenüber einer materiellen Steuerharmonisierung. Denn die materielle Steuerharmonisierung hätte den Effekt, dass der Steuer- und Standortwettbewerb zwischen den Kantonen entfallen würde, und das wäre ein Verlust für den Föderalismus in unserem Land. Aus diesen Überlegungen heraus sind wir mit dem NFA-Projekt gekommen.

Am 24. September, also vor wenigen Tagen, hat der Bundesrat nun dieses Vernehmlassungspaket verabschiedet. Das ist auch über das Wochenende bei den Kantonsregierungen eingetroffen. Es ist ein ziemlich erhebliches Dossier daraus geworden; wir haben ja versprochen, dass wir den Kantonen vor der Volksabstimmung im November Klarheit geben, damit sie bezüglich der Ausführungsgesetzgebung die Katze nicht im Sack kaufen müssen. Dieses Dossier ist nun bei den Kantonen eingetroffen, und wir haben angesichts seines Umfangs sogar entschieden, dass wir die Vernehmlassungsfrist erstrecken wollen, um den Kantonsregierungen genügend Zeit zu geben, diese Probleme zu studieren. Ich glaube, meinerseits sagen zu können, dass ich seit dem 1. April, diesem ominösen Datum, sehr viel mehr für die Kantone getan habe. Das ist eine wichtige Partnerschaft für mich, und es ist mir absolut fern, Kantone zu beleidigen oder abzuqualifizieren. Ich glaube, das ist eines Bundesrates unwürdig. Ich würde das nicht tun, im Gegenteil: Ich habe die Zusammenarbeit mit den Kantonen verstärkt, und das ist auch die künftige Leitlinie für meine Tätigkeit in der Regierung und insbesondere als Finanzchef.