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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2004-09-27

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-27

Wortprotokoll

Herr Kollege Escher, ich möchte eine "zweite Seite" der Antwort des Bundesrates aufschlagen. Wir sind uns bewusst, dass zum zerbrechlichen Porzellanladen unseres föderalistischen Staates unser föderalistisches Selbstverständnis gehört, das gerade in dieser Kammer tief verwurzelt ist. Dazu gehören auch der Umgang des Bundes mit den Gliedstaaten und der Umgang der Gliedstaaten unter sich. Ich denke, dass die Äusserungen, die in diesem Vorstoss angesprochen sind, sicher einen gewissen Schaden hinterlassen haben. Dies wurde gerade von Kollege Escher thematisiert. Dabei hat er natürlich auch eine Statistik der entsprechenden Subventionen pro Kopf aufgezeigt. Ich möchte dazu einfach sagen: Es gibt vielleicht Kantone, die an Nationalstrassen reich sind, aber sehr arm an der Anzahl der Köpfe. Entsprechend ist das Verhältnis.

Ich möchte jetzt aber die "zweite Seite" aufschlagen. Es gibt noch einen anderen Umgang mit den Kantonen. Einen neuen Höhepunkt hat dieser Umgang eigentlich an diesem Wochenende erfahren. Am Wochenende flatterten die Dossiers betreffend die Auswirkungen des Entlastungsprogrammes 2004 auf die Tische der Kantonsregierungen. Eine entsprechende Tabelle zeigt die Auswirkungen auf die einzelnen kantonalen Haushalte auf. Ich zitiere daraus: "Die einzelnen Kantone werden sehr unterschiedlich getroffen, und das Bild zeigt ein deutliches Gefälle zwischen Stadt- und Mittellandkantonen einerseits und Bergkantonen andererseits. Während Kantone wie Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zürich, Genf und Aargau mit Beiträgen zwischen 11.60 und 12.70 Franken belastet werden, beträgt die Belastung in den Bergkantonen Graubünden, Wallis, Uri, Obwalden und Jura zwischen 31.60 und 67 Franken. Der Gebirgskanton Graubünden wird also fünfmal stärker getroffen als der Stadtkanton Basel-Stadt. Im Durchschnitt beträgt die Belastung pro Einwohner 19 Franken." Dann folgt der Satz: "Es stellt sich somit die Frage, ob diese grossen Unterschiede nicht wenigstens teilweise ausgeglichen werden sollten." Dann suche ich eigentlich eine entsprechende Antwort, wie dieser Ausgleich stattfinden soll.

Ich möchte damit in diesem Rat einmal mehr festhalten, dass diese Art der Mitwirkung absolut nicht den Artikeln 45 und 46 der Bundesverfassung entspricht. Sicher kann nicht von einer rechtzeitigen und umfassenden Information der Kantone gesprochen werden. Die politische Frage ist nun wirklich, wie der Bundesrat diese riesigen Unterschiede ausgleichen will. Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat, wenn Sie heute vielleicht einige konkrete Ansatzpunkte dieses Ausgleichs aufzeigen können.