Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2004-09-28
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-28
Wortprotokoll
Es wurde heute Morgen verschiedentlich die Frage gestellt, welche Haltung denn eigentlich Bundesrat und Parlament gegenüber der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Goldvermögen eingenommen haben. Erlauben Sie mir deshalb einen kurzen Rückblick.
Vor zwei Jahren, also vor der Abstimmung über die zwei Verwendungsmöglichkeiten bezüglich der Goldreserven, hat der Bundesrat in der Abstimmungsdokumentation folgende Aussage gemacht: "Die Möglichkeit, über überschüssige Goldreserven verfügen zu können, ist ein unerwarteter Vorgang, ein Glücksfall gewissermassen. Es entsteht ein Sondervermögen, das neu genutzt werden kann. Dieses Vermögen gehört dem Volk. Es soll über die Verwendung befinden können." Der Bundesrat hat über die Folgen eines doppelten Nein, das ja dann eingetroffen ist, noch folgende Aussage gemacht: "Solange für die Auslagerung und Verwendung des Goldvermögens keine neue Rechtsgrundlage geschaffen wird, bleibt es in der Nationalbank." Lieber Herr Kollege Frick: Kein Wort über die Einhaltung der ordentlichen Rechte, kein Wort darüber, dass mit der Einhaltung des ordentlichen Rechtes das Sondervermögen automatisch zu zwei Dritteln an die Kantone verteilt würde!
Wir wissen, dass die Bevölkerung die beiden Vorschläge abgelehnt hat. Ein halbes Jahr später - wir haben es bereits von Kollege Studer gehört - hat der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion (02.3452) von Ständerat Merz, dem heutigen Finanzminister, am 26. Februar 2003 geschrieben: "Die Idee der Substanzerhaltung findet in der Bevölkerung breite Unterstützung." Der Bundesrat hat noch einmal festgehalten, "dass die Verwendung des Goldvermögens mit der Schaffung einer separaten Rechtsgrundlage demokratisch legitimiert werden soll". Auch hier kein Wort darüber, dass zwei Drittel des Goldvermögens automatisch an die Kantone gehen sollten, unter welchen Voraussetzungen auch immer.
Gestützt auf diese Aussagen, die der Bundesrat gegenüber der Bevölkerung gemacht hat und denen vom Parlament nicht widersprochen wurde, hat der Bundesrat konsequenterweise mit der Nationalbank eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen, die bis zum Inkrafttreten einer anders lautenden Rechtsgrundlage für die Verwendung des Goldvermögens gilt. Der Bundesrat ist also auch hier davon ausgegangen, dass für die Verwendung der Goldreserven eine neue Rechtsgrundlage notwendig ist, und hat das auch immer so kommuniziert. Dem Parlament hat der Bundesrat eine neue Verfassungsgrundlage vorgeschlagen, welche die Substanzerhaltung des Goldvermögens vorsieht. Also hält der [PAGE 506] Bundesrat auch diesbezüglich an seiner früheren Haltung fest, die er gegenüber der Bevölkerung immer wieder kommuniziert hat und die auch von der Mehrheit des Parlamentes mitgetragen wird.
Nun hat sich der Nationalrat erneut mit der Frage auseinander gesetzt, wem diese Goldreserven gehören respektive wofür sie eingesetzt werden sollen. Die Mehrheit unserer Kommission hat die Frage aber völlig anders angepackt. Mit dem Nichteintreten soll nun das Sondervermögen, ohne dass die Bevölkerung konsultiert wird, plötzlich verteilt werden. Aussagen, die vom Bundesrat und vom Parlament gegenüber der Bevölkerung mehrfach gemacht wurden, sollen plötzlich nicht mehr gelten. Die Bevölkerung soll zur Verwendung des Sondervermögens nichts mehr zu sagen haben. Plötzlich soll es sich bei den Goldreserven nicht mehr um ein Sondervermögen handeln, sondern um ganz normale ausschüttbare Gewinne der Nationalbank im Sinne von Artikel 30 des Nationalbankgesetzes - als ob man dieses Vermögen schon vorgestern hätte ausschütten können oder sollen und man halt jetzt ein paar Jahre später verteilt, als ob diese Frage schon immer klar gewesen wäre.
Ich stelle fest, dass der Begriff "thesaurierte Gewinne" in diesem Zusammenhang meines Wissens erst an der letzten WAK-Sitzung aufgetaucht ist. Solche Kehrtwenden, selbst wenn sie juristisch allenfalls noch begründet werden können, schaden der Glaubwürdigkeit der Politik. Diese Kehrtwende ist meines Erachtens auch juristisch zumindest fragwürdig, denn immerhin ist das Goldvermögen aufgrund einer Änderung der rechtlichen Grundlagen zustande gekommen. Erst mit der Annahme der neuen Bundesverfassung und erst mit dem Inkrafttreten der neuen Währungsordnung am 1. Mai 2000, durch welche die Goldbindung des Frankens gelöst wurde, konnte dieses Goldvermögen überhaupt entstehen. Damit unterscheidet sich das heute vorhandene Goldvermögen aufgrund seiner Entstehungsgeschichte ganz grundsätzlich von den übrigen ausschüttbaren Gewinnen, wie sie im Nationalbankgesetz behandelt werden. Deshalb haben der Bundesrat und auch das Parlament stets von einem "Sondervermögen" gesprochen.
Ich gehe deshalb davon aus, dass die Bevölkerung Stellung nehmen muss, selbst wenn die überschüssigen Goldreserven, wie das die Mehrheit unserer Kommission vorsieht, zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund gehen sollten - dies ganz im Sinne, wie es der Bundesrat versprochen hat: Dieses Geld gehört dem Volk, es soll über die Verwendung befinden können. Alles andere ist politisch unglaubwürdig. Wir riskieren mit diesem Vorgehen, dass wir uns den Vorwurf einhandeln, wir würden damit sogar gegen Treu und Glauben verstossen.
Deshalb möchte ich Sie bitten, sowohl bei der Vorlage 1 als auch bei der Vorlage 2 der Minderheit zu folgen, und zwar mit der Absicht, den Dialog mit dem Nationalrat nicht abzubrechen. Das gilt auch für die Vorlage 2, weil wir davon ausgehen, dass die Kosa-Initiative eine starke und attraktive Vorlage ist. Wer ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen möchte, tut gut daran, auch hier nochmals über die Bücher zu gehen.
Wir sind uns nämlich einig - ich glaube, wir haben das vonseiten der Minderheit auch bereits angetönt -, dass der Beschluss des Nationalrates, die Hälfte des Sondervermögens in die AHV zu geben, vermutlich noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Denn mit der Zuteilung eines einmaligen Sondervermögens ist der AHV nicht eigentlich geholfen. 7 Milliarden Franken genügen der AHV gerade für drei Monate, und dann ist das Geld weg. Wenn Sie deshalb auf die Vorlage eintreten möchten - ich wiederhole es nochmals -, geschieht dies mit dem klaren Wunsch und mit der Absicht, nochmals mit aller Offenheit an diese Frage heranzugehen, aber auch in Erinnerung an früher gemachte Aussagen.
Zum Schluss noch ein Wort an die Kantone: Die Kantone pochen auf ihren Anteil am Sondervermögen - also auf zwei Drittel -, und sie bekämpfen die Kosa-Initiative mit grosser Vehemenz, weil sie um ihre Einnahmen aus den Nationalbankgewinnen fürchten. Aus Sicht der Kantone ist es nachvollziehbar, dass sie um ihren Anteil kämpfen. Die Finanzen sind auch auf Kantonsebene knapp, die Verschuldung ist zum Teil beträchtlich. Die Kantone sind mit ihrer Forderung aber nur glaubwürdig, wenn sie klar machen, dass sie nicht einerseits auf ein Sondervermögen von 14 Milliarden Franken - respektive auf jährliche Erträge in der Höhe von etwa 600 Millionen Franken aus diesem Vermögen - angewiesen sind und andererseits im gleichen Atemzug dazu bereit sind, mit der Unternehmenssteuerreform Verluste im Umfang von 800 Millionen Franken jährlich in Kauf zu nehmen. Dies, nachdem die Schweiz bei der Unternehmensbesteuerung nachweislich weltweit an der Spitze ist und hier von Handlungsbedarf nicht die Rede sein kann. Diesbezüglich fehlt mir also bis heute eine klare Aussage der Kantone. Solange diese nicht vorhanden ist, sind für mich die Forderungen der Kantone und die Aussagen zugunsten einer nachhaltigen Finanzpolitik zu wenig nachvollziehbar.