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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2000-06-14

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-14

Wortprotokoll

Auch hier beantragt Ihnen Ihre Kommission Festhalten. Der Unterschied zur ständerätlichen und bundesrätlichen Fassung liegt vor allem in der Transparenz.

Der Nationalrat bzw. Ihre Kommission und letztendlich dann Sie wollten, dass die Anwälte bei der Rechnungsstellung bereits zu Beginn ganz klar sind. Sie möchten, dass der Anwalt seinem Klienten die Kriterien nennt, aufgrund welcher er Rechnung stellen wird. Der Ständerat hat gesagt, das kompliziere die ganze Sache. Wir sind nicht dieser Meinung.

Wir glauben, dass beispielsweise auf dem Formular, mit welchem die Vollmacht erteilt wird, sehr wohl die Kriterien für die Rechnungsstellung aufgeführt werden könnten, namentlich der Zeitaufwand, eventuell auch der Streitwert, der Interessenwert, die Dringlichkeit, z. B. wenn man am Samstag oder Sonntag einen Rekurs vornehmen muss. Das kann man dem Klienten sehr wohl mitteilen, ohne die Sache zu komplizieren.

Wir bitten Sie festzuhalten.