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Kuprecht Alex · Ständerat · 2004-09-28

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-28

Wortprotokoll

Wie das so üblich ist, wenn sich Erbschaften anbahnen oder zur Verteilung anstehen, wachsen die Begehrlichkeiten, und mögliche Erben von Tafelsilber und anderen Vermögensteilen schleichen sich langsam an den Rand des Verteiltisches. Dies ist auch bei der Debatte um dieses immense Vermögen deutlich erkennbar, haben sich doch nicht weniger als 16 Vorstösse mit dem Verteilen des als Währungsreserven nicht mehr notwendigen Volksvermögens befasst. Auch die Parteien liessen ihre Kreativität walten, nach dem Prinzip: Wenn etwas nicht mehr benötigt wird, so muss es unbedingt sofort einem neuen Verwendungszweck zugeführt werden. Dies entspricht auch dem heute leider unserem Gesellschaftsverständnis entspringenden Konsumverständnis und -verhalten. Die Profitiermentalität kennt leider keine Grenzen.

Begrüssenswert an der Vorlage 1 des Bundesrates über die Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold wäre immerhin die Tatsache, dass der Bundesrat die Substanz des Fondsvermögens während 30 Jahren erhalten möchte. Lediglich die Erträge sollen gemäss Verfassung zu einem Drittel dem Bund und zu zwei Dritteln den Kantonen zur weiteren Verwendung zugeführt werden. Ein eigentlicher Verwendungszweck ist bei beiden Staatsinstitutionen nicht vorgesehen. Die Kantonsautonomie bleibt somit gewahrt, und die Gefahr eines weiteren Kantonsreferendums dürfte somit gebannt sein.

Während die einen Kantone diese ihnen zugeführten Finanzmittel zur Tilgung ihrer exorbitanten Schulden verwenden werden - es ist zwar damit zu rechnen, dass sie diese nach der Tilgung gleich wieder ansteigen lassen -, sind sie bei anderen Kantonen bereits fest in ihrem Ausgabenverhalten der kommenden Jahre eingeplant beziehungsweise eingerechnet. Der Sanierungsdruck bei den strukturellen Problemen wird weggenommen, und die Ausgaben in den laufenden Rechnungen werden ohne Mehrwert durch Investitionen sofort bei den Konsumausgaben weiter wachsen. Der zugeführte Vermögenswert versickert ohne Nachhaltigkeit im Boden des Schuldensumpfes. Das gleiche Problem muss leider auch beim Bund befürchtet werden.

Dem gegenüber steht der Beschluss des Nationalrates, der die Substanzerhaltung des Fondsvermögens ebenfalls beabsichtigt, die Ausschüttung jedoch zu zwei Dritteln dem AHV-Ausgleichsfonds und lediglich zu einem Drittel den Kantonen zuführen will. Eigentlich wäre mir diese Variante am sympathischsten. Sicher, die strukturellen Probleme der AHV wären damit nicht gelöst, und das Parlament wird nicht darum herumkommen, nachhaltige Strukturrevisionen in diesem wohl bedeutendsten Sozialwerk dringend an die Hand zu nehmen und den Bürgerinnen und Bürgern bezüglich des demographischen Problems und dessen Auswirkungen auf die Finanzierung reinen Wein einzuschenken.

Die Zuführung dieser zwei Drittel würde zudem mithelfen, dem gesetzlichen Erfordernis einer Schwankungsreserve von einer Jahresrente gemäss Artikel 107 Absatz 3 des AHV-Gesetzes wieder etwas näher zu kommen. Der entsprechende Deckungsgrad liegt nämlich schon seit einigen Jahren mit etwas über 80 Prozent weit darunter. Unter diesem Aspekt ist eigentlich eine generelle Verteilung zugunsten der Staatskassen nicht verantwortbar. Ich erinnere daran, dass dieser Ausgleichsfonds die ältere Generation der Zukunft, also die heutigen Jungen, ebenfalls mitfinanzieren muss.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei dieser Variante, bei der dem verfassungsmässigen Anspruch der Kantone nicht entsprochen wird, die Kantone wiederum den Drohfinger des Kantonsreferendums in die Höhe strecken werden. Es liegt wohl auf der Hand, dass ein derartiges Vorgehen in der heutigen Zeit des Profitierenwollens kein Problem darstellt und Erfolg haben würde. Das Resultat aus dieser Geschichte wäre wohl, dass die ganze Diskussion wieder von Neuem beginnen würde. Die staatspolitische Tragweite eines erneuten Kantonsreferendums auf das eidgenössische Parlament wäre kaum abzuschätzen. Die schweizerische Politik würde somit vermehrt durch die Kantone oder über deren Instrument, die KdK, gemacht.

Beide Lösungen befriedigen mich nicht. Am liebsten würde ich dieses - wie es der bekannte Obwaldner Sänger Ruedi Rymann so schön sagt - "cheibe Gäld" dort lassen, wo es bis heute war, nämlich im Keller der Schweizerischen Nationalbank.

Ich beantrage Ihnen deshalb, dem Antrag der WAK-Mehrheit zu folgen und auf dieses Geschäft nicht einzutreten, in der Hoffnung, dass sowohl im Nationalrat als auch mit den Kantonen - und das sind ja bekanntlich die wichtigsten Partner unseres Finanzministers - eine bessere, politisch tragfähigere und vor allem nachhaltigere und für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden wird.