Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-09-29
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-09-29
Wortprotokoll
Zu Herrn Maissen kurz Folgendes: Er hat zu Recht gesagt, dass der Bundesrat diesbezügliche Regelungen erlassen kann und nicht muss. Das heisst, die Gestaltung der Gebühren kann dann auch aus dem Prinzip "in maiore minus" so ausgestaltet werden, dass sein Anliegen zumindest geprüft werden kann. Mehr kann ich nicht in Aussicht stellen.
Es ist richtig, dass die Gebühren natürlich rechtsstaatlich und gemäss dem Verursacherprinzip ausgestaltet werden müssen, aber eben auch im Sinne des Umweltschutzgesetzes. Das Umweltschutzgesetz sieht bewusst vor, dass dieser Solidaritätsgedanke zwischen verschiedenen Verursachern spielt und dass hier ein Ausgleich vorgenommen werden kann. Das wurde vom Bundesrat bei der Gebührenausgestaltung in der entsprechenden Verordnung auch berücksichtigt.