Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-09-29
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-09-29
Wortprotokoll
Frau Saudan, ich möchte Ihnen danken, dass Sie mit dieser Eindringlichkeit auf einen Umstand hinweisen, um den wir uns tatsächlich kümmern wollen. Nur komme ich mir ein bisschen vor wie manchmal bei der Diskussion um Poststellen. Schliesslich wird diese Verordnung in der ganzen Schweiz vollzogen. Ich bekomme immer wieder Briefe von Leuten, die sagen, ich solle jetzt gleich vorbeikommen, eine Antenne ansehen und sie wenn möglich verbieten oder woanders hinstellen lassen. Ich kann dann diese Begehren an mein Amt weitergeben.
Ich stelle fest, dass die Umsetzung der Verordnung im Grossen und Ganzen problemlos ist. Es waren am Anfang vor allem die Telefongesellschaften, die reklamiert haben. Heute kann ich aber feststellen, dass es eigentlich in allen Kantonen geht, und ich muss sagen: auch im Kanton Genf. Gerade im Kanton Genf wird - das kann ich sagen, weil ich mich im Hinblick auf Ihre Interpellation erkundigt habe - die Verordnung sehr sorgfältig umgesetzt. Anlass für Ihre Interpellation muss - schätze ich mal - ein Einzelfall sein, wo offenbar etwas schief gelaufen ist. Ich habe das Buwal beauftragt, dorthin zu gehen und das minutiös abzuklären. Das interessiert auch mich, denn aus einem Einzelfall kann man immer wieder auf die generelle Praxis in anderen Kantonen schliessen. Von daher bin ich Ihnen dankbar, dass Sie mich darauf aufmerksam gemacht haben.
Ich möchte aber auch sagen, dass die am Anfang der Interpellation genannte Empfehlung des Europäischen Parlamentes für einen strengeren Grenzwert bei der Mobilfunkstrahlung in dieser Form nicht existiert. Es geht dabei um die Einschätzung eines Experten zuhanden der Fachkommission des Europäischen Parlamentes und somit um eine der vielen Meinungsäusserungen in dieser komplexen Materie.
Ich habe selbst die Sitzungen zwischen den beiden Ämtern geleitet. Das eine Amt, das Bakom, wäre eigentlich für eine wirtschaftliche Expansion, und das andere Amt, das Buwal, möchte das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes bewahren. Schon diese Fachleute konnten eigentlich nur von handfesten Raufereien abgehalten werden, weil sie demselben Departement unterstehen. Sonst wären hier noch Blut und Tränen geflossen. (Heiterkeit)
Nachher gab es noch eine Sitzung mit den Vertretern der Telefonanbieterinnen. Wenn Wirtschaft und Umwelt aufeinander prallen, dann fliegen die Fetzen; das kann ich Ihnen sagen. Von daher möchte ich diese Expertisen auch richtig eingeschätzt haben. Es gibt hier sehr viele; ich habe das entsprechende Faktenblatt hier. Aber wir müssen einschätzen, ob es wirklich eine Empfehlung des Europäischen Parlamentes ist; das ist es in diesem Sinne nicht.
Selbstverständlich wird die wissenschaftliche Forschung über die gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung von uns weiterhin verfolgt, und auch neue wissenschaftliche Ergebnisse, die seit dem Erlass dieser Verordnung bekannt wurden, liefern bis jetzt keine Basis dafür, dass die Grenzwerte verschärft werden können. Die Grenzwerte werden ja bei uns vor allem angefochten, weil sie viel zu streng seien. Man sagt, im internationalen Vergleich hätten wir die strengsten rechtsverbindlichen Regelungen überhaupt. So gelten in den meisten Staaten der Europäischen Union an Orten mit empfindlicher Nutzung - das sind Wohnungen, Arbeitsplätze, Schulen usw. - Grenzwerte, die zehnmal weniger streng sind als die schweizerischen. Von daher würden wir schon ganz andere Erkenntnisse benötigen, um diese Grenzwerte nochmals zu verschärfen.
Dort, wo unrichtig vorgegangen wird, wie Sie es reklamieren, soll eine gründliche Untersuchung stattfinden. Ich werde Sie über das Resultat informieren.